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Blinde Mutter, sehbehindeter Vater – jo geht denn das?

~ Realität ohne Wenn und Aber

Blinde Mutter, sehbehindeter Vater – jo geht denn das?

Monatsarchiv: Dezember 2016

M wie Medizin verabreichen

28 Mittwoch Dez 2016

Posted by Family - All inclusive in Allgemein

≈ Ein Kommentar

Mit diesem Thema kamen wir das erste Mal in Berührung, als unser Sohn aim Oktober 2011 deutlich zu früh auf die Welt kam und Oleovid-Tropfen brauchte.

Eindringlich wurde uns von der Kinderärztin gesagt, dass EIN Tropfen zu verabreichen ist. Nicht mehr, nicht weniger. Hätten wir diese Aufgabe an uns selbst zu erledigen gehabt, wäre es einfach gewesen, weil man den Tropfen ja an sich selbst spürt, sollte mal überdossiert werden, nun, da geht’s um uns selbst und nicht um Kinder.

Aber zurück zum Thema. Das war für uns dann DER Zeitpunkt, wo wir wussten, es muss jeden Tag wer ins Haus kommen, um das für uns in unserem Auftrag zu erledigen.

Und die Nachbarn?
Missverständliche Interpretationen von Inklusion könnten meinen, Inklusion sei, wenn jemand für mich was tut, weil er es tut. Meist wird der wichtigste Teil dieses Satzes jedoch nicht ausgesprochen, aber gedacht: Dann würde es nix kosten…

Dazu folgendes Gedankenspiel: Würden wir sie fragen, ob sie morgen kommen, um besagten Tropfen zu verabreichen, würden sie freundlicherweise bejahen.

Würden Sie auch kommen, wenn wir Sie fragen würden, ob Sie

  • jeden Tag
  • zu einer VON UNS festgelegten Zeit und
  • unentgeltlich

kommen? Bitte gedanklich ehrlich antworten. Wir können es Ihnen nicht verübeln, wenn sie es nicht täten…;-)

Ein bisschen zu viel kann ja nicht tragisch sein
Wie gesagt, die Ärztin hätte bei einer Überdossierung keine Freude gehabt, mit dieser Uncoolness dürfte sie jedoch nicht alleine sein: https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=Oleovid+d3+tropfen+dosierung+baby+%22ein+tropfen%22

PS: Pünktlich zum neuen Jahr geht es um Orientierung und Taxi

 

 

 

 

N wie Neugier

24 Samstag Dez 2016

Posted by Family - All inclusive in Allgemein

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Ja, der Duden kennt sie als „Beherrschtsein von dem Wunsch, etwas Bestimmtes zu erfahren, in Angelegenheiten, Bereiche einzudringen, die besonders andere Menschen und deren Privatleben o. Ä. betreffen“.

Ja, (unsere) Kinder kennen sie auch.

Ja, dürfte etwas ganz Kindspezifisches sein.

Aber dennoch auf Nummer sicher sein wollend, haben wir uns erlaubt, in der Facebook-Gruppe der „Grazer Mamas“ in der Kalenderwoche um den 5.12.2016 eine kleine Umfrage zu starten, in der wir in der genannten Gruppe – zu diesem Zeitpunkt deutlich über 5000 Mitglieder – fragten, ob deren Kindern – wenn sie etwas Neues bekommen – es gleich (aus)probieren wollen ODER geduldig auch einige Zeit warten können.

Das Ergebnis: 92% der Befragten gaben an, dass es SOFORT sein muss.

Puh, waren wir erleichtert, nicht nur unsere Kinder sind so…;-)

Und was will der Dichter uns damit sagen?

Um diese Neugier zu befriedigen, braucht es, brauchen wir, meist etwas (mehr) Planung, personelle Verfügbarkeit und die Möglichkeit, (selbst) zu organisieren.

Und exakt diese Möglichkeit gibt uns Persönliche Assistenz: WIR entscheiden, WANN, WO und WIE (weit) für uns etwas getan wird.
Anders formuliert: Wir – Eltern – entscheiden zweimal:

  • Womit wir die Neugier unserer Kinder wecken (wollen) und
  • welche Unterstützung WIR dafür brauchen.

Intrinsische Neugier

Ja, selbstverständlich steuern nicht nur wir die Neugier unserer Kinder, sondern einerseits interessieren sie gewisse Sachen einfach, andere  bekommen sie durch Freu(n)de mit etc.

Geht es dabei um Dinge, die wir selbst nicht (vollständig) bewerkstelligen können, ja dann muss die Organisation um so schneller, genauer, und besser sein. In anderen Worten: Wir brauchen volle Handhabe für Personal, Einsatzort, -zeit und –art.

Kann das nicht warten?

Genau dieser Ansatz ist bei Kindern das Gegenteil von Neugier: Warten und Neugier gehören zusammen wie Durst haben und etwas trinken…

PS: Am 28.12.2016 kommt das M wie Medizin verabreichen

 

 

 

 

 

L wie Lesen

21 Mittwoch Dez 2016

Posted by Family - All inclusive in Allgemein

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Jeder Elternteil, finden wir, sollte das kennen und bestätigen (können): Kindern wird vorgelesen, gemeinsam werden Bücher angeschaut, durchgeblättert etc.

So weit, so normal, finden wir.

Und weil es für uns normal ist und war, haben wir uns überlegt, WIE tun.

Ausgangslage

Kinder suchen sich irgendwelche Bücher aus, bekommen diese geschenkt oder leihen sich diese von irgendwo oder irgendjemanden.

Heisst im Klartext: „Vorbereiten“, wie wir das bisher gemacht haben, wird eher schlecht funktionieren.

Lösungsansatz

Wir haben uns dann entschlossen, folgendermaßen vorzugehen:

  • Buchtext wird unter Angabe d. Seitenzahl abgetippt.
  • Bilder in zwischen [] beschrieben, um diese vom restlichen Text abzuheben.
  • Dies erfolgt sehr zeitnah!!!

Unterschied zwischen Betreuerin und Assistentin

Darüber haben wir uns unter A und B schon ausgelassen, ABER der Unterschied wird hier wieder einmal sehr deutlich: Assistentin arbeitet nach og., von uns vorgegebenen Kriterien. Betreuerin hätte wahrscheinlich hin und her übelegt, (k)eine Lösung gefunden um dann entweder „Hm, was machen wir…“ zu sagen oder eine Lösung „anbieten“ mit dem gesprochenen Nachsatz „Passt das für euch?“ gefolgt vom unausgesprochenen, gedachten Nachsatz „Hoffentlich passt das, was ich anbiete, weil ich hab‘ keine Alternative“.

Muss das denn sein?

Ob (vor)lesen sein muss, ist eine sinnlose Frage? Nein, wir sind das in der Tat gefragt worden, mit dem Nachsatz, es  gebe ja ohnedies barrierefreie Bücher.

Zur Beantwortung dieser Fragen:

  • Ob das sein muss, beantwortet z. B. dieser Artikel: http://www.paradisi.de/Health_und_Ernaehrung/Mutter_und_Kind/Kinderbuecher/Artikel/4017.php#Bedeutung_der_Kinderb.FCcher_f.FCr_die_Entwicklung
  • Zu den barrierefreien Büchern: Vorsicht, unsere Kinder sind NICHT sehbeeinträchtigt, SIE brauchen diese Adaptionen nicht, aber WIR brauchen sie. Wenn man sich auf die Entfaltung(smöglichkeiten) von Kindern verständigt, ist dieser Gedanke der barrierefreien Bücher schlicht falsch. Wir haben diesen Gedanken dennoch weiterverfolgt, weil wir wissen wollten, ob – wenn es solche gibt – diese Inhalte äquivalent sind. Leider gab’s für viele Altersschichten überhaupt keine einerseits, andererseits sind die vorhandenen hinsichtlich ihrer Aktualität eher ausbaufähig.

Vorsicht Diskriminierungsgefahr

Würde man den Gedanken „Kind braucht das nicht, weil geht halt (für die Eltern) nicht“ spinnen wollen, so hat dieser auch einen Namen: Diskriminierung aufgrund eines Naheverhältnisses: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/110053.htm

Und vermutlich würde auch eine Diskriminierung gemäß den Kinderrechten ein Thema sein. Also, Finger weg von solchen Gedanken!;-)

„Das müss‘ ma erst ausdrucken“…

… sagt unser Sohn immer, wenn er feststellt, dass er ein Buch hat, das wir – in barrierefreier Form – noch nicht haben.

PS: Passend zur Zeit, gibt es am 24.12.2016 vorgezogen das N wie Neugier.

K wie Kinderrechte

18 Sonntag Dez 2016

Posted by Family - All inclusive in Allgemein

≈ Hinterlasse einen Kommentar

Ich bin der ältere der Kinder meiner Eltern.

Meine Eltern sagten, ich sollte was über Kinderrechte schreiben.

Klang interessant und ich lies mir erklären, was das ist. Ich dachte nämlich, „rechts“ ist das andere „links“, „Kinder“, ja das sind so Leute wie ich, aber das verstehe ich nicht.

Jetzt habe ich aber endlich verstanden, um was es geht: Ich bin ein Kind und das mit Recht. Und das dürften die Kinderrechte sein.

Mein Vater, der gern immer irgendwas mit Recht herumtut, sagte, dass es da einzelne Sätze gibt, die sagen, was man mit mir nicht tun darf und was ich aber tun darf.

Besonders gut hat mir da das Wort „entfalten“ gefallen: Das sieht sicher lustig aus: Mama faltet was zusammen, ich, weil Kind, darf das wieder entfalten.

Papa meint aber, dass das nicht so gemeint ist und es darum geht, dass ich das tun darf, was mich interessiert, wozu ich Lust habe, was meine Freunde machen usw.

Also, wenn das stimmt, dann entfalte ich mich

  • Wenn ich am Spielplatz spiele.
  • Mit meinem Rad fahre.
  • Mama und Papa mir was vorlesen.
  • Wir gemeinsam Bilderbücher schauen.
  • Wir manchmal turnen gehen.
  • Zu Oma und Opa fahren.
  • Ich sehr laut singen darf.
  • Ich meine Freunde besuchen darf.
  • Meine Freunde zu mir kommen dürfen.

Ich entfalte mich nicht, wenn ich mein Kinderzimmer zusammenräumen muss, aber da sagt Papa immer, dass das kein Kind mag….

Ich weiß nicht, ob ihr das wisst, aber meine Eltern sehen nicht so viel. Ich alleine sehe viiiiiiel besser als beide zusammen. Ich glaube, dass mein Bruder und ich zusammen 1000 Mal besser als sie sehen.
Und weil sie nicht sooo gut sehen und Papa aber auch einen kürzeren Fuß hat, kommen zu uns immer Mädchen, die ihnen helfen. Oft probiere ich auch, dass sie mir helfen, aber da sagt Mama immer, dass sie das nur dürfen, wenn sie ihnen das vorher erlaubt.
Aber manchmal schaffe ich es, dass sie kleine Sachen auch für mich machen (Psssssst, das dürfen Mama und Papa nicht wissen!!!)

Ich bin sehr froh, dass wir sie haben, ohne sie könnten wir alle die Sachen, die ich mag nur sehr schlecht machen und ich mich gar nicht gut entfalten… Das wäre sehr traurig, weil meine Freunde dürfen das ja auch. Das wäre mir Kind gar nicht Recht.

PS: Am 21.12.2016 gibt’s das L für Lesen…

J wie Jugendwohlfahrt und Behinderung – ein scheinbar unzertrennliches Nicht-Paar

14 Mittwoch Dez 2016

Posted by Family - All inclusive in Allgemein

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Fazit
Da der Text sehr lange ist, gleich die Zusammenfassung: Eltern mit Behinderung und Jugendwohlfahrtsgesetz haben grundsätzlich gleichen Zusammenhang, als würde man sagen: Wenn jemand Fahrschule hat, darf er alle Autos fahren, AUSSER er hat Brillen, dann darf er nur Automatikautos fahren.

Zweiter Versuch: Sie gehen zu einem Supermarkt, um etwas einzukaufen. So weit, so klar. Da sie jedoch schwarze Schuhe haben, müssen sie allerdings vorher eine Bankbestätigung über ihren Kontostand bringen

Sie verstehen das nicht? Dann müssen Sie doch den ganzen Text lesen…;-)

Warum das hier steht?

Weil es in Verbindung mit behinderten Eltern nach wie vor zur „Verwechslungsgefahr“ mit Leistungen aus der Jugendwohlfahrt kommt.

Passieren tut dies durch einen – anscheinend irreparablen – Gehirnfehler in (Fach)Köpfen, der jedoch nicht sehr schwer zu verstehen und auf folgende „Gleichung“ zusammenzufassen ist: Behindert = nicht ganz entwickelt = hilfsbedürftig = grooooooßes Fragezeichen, wie das denn gehen soll…

Das dies nicht unseren Beobachtungen entspricht, sondern im Jahr 2016 nach wie vor so ist, zeigt leider die öffentliche Sitzung des MonitoringAusschusses zum Thema Behinderung und Elternschaft (s.  http://monitoringausschuss.at/download/protokolle/2016/MA_PR_2016_04_19_fin.pdf).

Nebenbei ist’s gar nicht schwer zu verstehen, ist man fähig und gewillt, das Recht zu diesen Themen zu befragen: Da wäre einmal das Kinder- und Jugendhilfegesetz. Da wir mit diesem Gesetz schon per du sind, nennen wir es liebevoll StKJHG. Zum anderen die UN-Behindertenrechtskonvention und das steirische Behindertengesetz.

Aber eines nach dem anderen:

Das StKJHG

Zum besseren Verständnis dieses Gesetzes, bringen wir hier im Wortlaut § 1:

  • 1: Grundsätze

(1) Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung.

(2) Die Förderung ihrer Entwicklung und die Erziehung sind in erster Linie die Pflicht und das Recht der Eltern oder sonst mit Pflege und Erziehung betrauter Personen.

(3) Unter Berücksichtigung der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen unterstützt die Kinder- und Jugendhilfe die Eltern oder sonst mit Pflege und Erziehung betraute Personen im erforderlichen Ausmaß und nach fachlich anerkannten Standards bei der Ausübung von Pflege und Erziehung durch Information und Beratung und stärkt das soziale Umfeld. Problemstellungen, Entwicklungsrisiken und der Bedarf nach Unterstützung sollen frühzeitig erkannt werden.

(4) Wird das Kindeswohl hinsichtlich einer angemessenen Pflege und Erziehung von Eltern oder sonst mit Pflege und Erziehung betrauten Personen nicht gewährleistet, sind Erziehungshilfen nach dem 3. Abschnitt des 3. Teiles zu gewähren.

(5) In familiäre Rechte und Beziehungen wird nur soweit eingegriffen, als dies zur Gewährleistung des Kindeswohls notwendig und im bürgerlichen Recht vorgesehen ist.

(6) Die Leistungen richten sich nach den individuellen Erfordernissen und der Lebenssituation der Betroffenen. Die Kinder- und Jugendhilfe bezieht die Ressourcen des familiären und sozialen Umfeldes mit ein und unterstützt Kinder und Jugendliche, diese Möglichkeiten besser zu nutzen. Die Kinder- und Jugendhilfe arbeitet mit den Eltern oder sonst mit Pflege und Erziehung betrauten Personen zusammen und beteiligt diese und die Kinder und Jugendlichen situationsgerecht bei der Erbringung von Leistungen.

(7) Die Wahrnehmung der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe erfolgt in Kooperation mit den einschlägigen Stellen des Bildungs-, Gesundheits-, Arbeits- und Sozialsystems.

Das steirische Behindertengesetz

  • 1: Ziel

Ziel dieses Gesetzes ist es, Menschen mit Behinderung zu unterstützen, damit sie an der Gesellschaft in gleicher Weise wie Menschen ohne Behinderung teilhaben und ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können.

Die UN-Behindertenrechtskonvention

Article 23 – Respect for home and the family

  1. States Parties shall take effective and appropriate measures to eliminate discrimination against persons with disabilities in all matters relating to marriage, family, parenthood and relationships, on an equal basis with others, so as to ensure that:

(a) The right of all persons with disabilities who are of marriageable age to marry and to found a family on the basis of free and full consent of the intending spouses is recognized;

(b) The rights of persons with disabilities to decide freely and responsibly on the number and spacing of their children and to have access to age-appropriate information, reproductive and family planning education are recognized, and the means necessary to enable them to exercise these rights are provided;

(c) Persons with disabilities, including children, retain their fertility on an equal basis with others.

  1. States Parties shall ensure the rights and responsibilities of persons with disabilities, with regard to guardianship, wardship, trusteeship, adoption of children or similar institutions, where these concepts exist in national legislation; in all cases the best interests of the child shall be paramount. States Parties shall render appropriate assistance to persons with disabilities in the performance of their child-rearing responsibilities.
  2. States Parties shall ensure that children with disabilities have equal rights with respect to family life. With a view to realizing these rights, and to prevent concealment, abandonment, neglect and segregation of children with disabilities, States Parties shall undertake to provide early and comprehensive information, services and support to children with disabilities and their families.
  3. States Parties shall ensure that a child shall not be separated from his or her parents against their will, except when competent authorities subject to judicial review determine, in accordance with applicable law and procedures, that such separation is necessary for the best interests of the child. In no case shall a child be separated from parents on the basis of a disability of either the child or one or both of the parents.
  4. States Parties shall, where the immediate family is unable to care for a child with disabilities, undertake every effort to provide alternative care within the wider family, and failing that, within the community in a family setting.

Daraus folgt
Vorab: Sorry für soviel Rechtliches vorhin, aber es musste sein.

Aus diesen Ausführungen, entstehen für uns folgende Fragen und Annahmen:

  • Aus §1 des StKJHGs, Abs. 2 ist es Pflicht UND RECHT der Eltern, Kinder zu erziehen. Richtig?
  • Aus §1 des StKJHGs, Abs. 4 geht hevor, dass §1 des StKJHGs, Abs. 2 nicht ganz zutrifft, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Richtig?
  • Aus §1 des StKJHGs, Abs. 5 geht hervor, dass präventiv nicht in Familenstruktur eingegriffen werden darf. Richtig?

Weiters spricht zitiertes Behindertengesetz davon, dass behinderte Menschen gleich teilnehmen sollten können wie jene ohne Behinderung. Richtig?

Ja – und dies sei jetzt nur noch als Draufgabe erwähnt – sagt die UN-Behindertenrechtskonvention klar gleichberechtigte Elternschaft aus.

Wir wollen es genau wissen

Wer uns kennt, weiß, für Wahrheitsfindung sind uns keine Kosten und Mühen zu steil und daher befragten wir am 5.12.2016, um 12:02 einen Juristen einer zuständigen Bezirksbehörde und am 6.12.2016 einen weiteren einer anderen Bezirksbehörde. Diese erklärten uns unisono, dass JWG-Leistungen immer Zielvorgaben enthalten, bei Nicht-Erreichung eine andere Maßnahme gesetzt wird.
Nun, das Ziel bei Behinderung? Hm, etwa Gesundung? Wunderheilung? Wohl eher nicht, sondern schlicht der Anspruch auf Gleichberechtigung und Selbstbestimmung.

Alles klar, dass nix klar ist?

Umso verwunderlicher, dass es noch immer Menschen gibt, die wie oben ausgeführt agieren und reagieren. Dies lässt folgende Schlüsse zu:

  1. Diese können nicht lesen und/oder verstehen Gelesenes nicht.
  2. Sie lesen gar nicht (nach).
  3. Hängen in alte Schemata fest, die wi ihnen hiermit erlauben, zu verlassen.

Die paar können uns ja egal sein?

Wir wissen, man ist jetzt geneigt, zu sagen, dass es halt solche und solche Menschen gibt. Das stimmt im Prinzip, jedoch wenn „solche“ Menschen, in 1), 2) 3) festhängen UND zusätzlich aus der so genannten Fachwelt kommen, nun dann…

Aber das war ja früher so

Für diese Aussage müssten wir früher definieren, denn (Groß)Teile der Fachwelt sahen das 2014 – also vor rund 720 Tagen – noch so.

Ach ja, und was wir bald vergessen hätten:  Das Jugendwohlfahrtsgesetz spricht immer wieder vom Kindeswohl, das gemäß § 138 ABGB – sehr  salopp –  aussagt, dass für warm, satt und sauber zu Sorgen ist als Elternteil. Und das sollen wir nicht können? Guten Morgen, liebe Fachwelt, willkommen im Jahr 2016!

Und anderswo?
Da man sich hierzulande in verschiedenen Bereichen immer wieder Deutschland als Beispiel nimmt (ob das immer gut ist, sei dahingestellt;-)), ist dieser Weg absolut empfehlenswert in diesem Fall.
Der Ratgeber unter http://www.behinderte-eltern.de/pdf/bbe_Elternassistenz_barrierefrei_Vers1_0.pdf erklärt allgemein sehr gut und stellt die Aufgabe der so genannten Elternassistenz bereits auf den ersten Seiten sehr klar: „…personelle Hilfen zur Pflege und Versorgung der Kinder“.
Aus diesem Werk besonders lesenswert (AUCH FÜR DIE FACHWELT!) d. Seite 44f, wo explizit auf die Jugendhilfe in Verbindung mit behinderten Eltern eingegangen wird (s. http://www.behinderte-eltern.de/pdf/bbe_Elternassistenz_barrierefrei_Vers1_0.pdf#page=44).

Ein ebenfalls sehr kurz und bündiges, dennnoch, oder gerade deshalb, sehr lesenswertes Werk findet sich auch unter http://www.soziales.steiermark.at/cms/dokumente/12001796_5339/e188f49d/LRA11_KJHG-Brosch_08_2016_06.pdf

Danksagung – oder Ende gut, alles gut

In unserem Fall hatte das ein gutes Ende genommen: Wir leben mit Persönlicher Assistenz gut und zufrieden.
Möglich wurde dies jedoch nur, weil (Ober)Behörde mit Herz und Hirn arbeitete, nicht gutachterlich dachte und der Behindertenanwalt des Landes Steiermark gute, um nicht zu sagen, sehr, sehr gute Arbeit in der Vermittlung und rechtlichen Darstellung leistete. DANKE!!!
Zugleich möchten wir uns bei diesen Personen entschuldigen, dass sie mit uns derartig viel Aufwand hatten, wir können jedoch nix dafür: Wir wussten immer, was wir wollen und brauchen. SORRY für den Aufwand und die zeitliche Intensität!!!

Kurioses zum Schluss

Im gesamten Kinder- und Jugendhilfegesetz kommt das Wort „Behinderung“ nie vor, „Beeinträchtigung“ ebenso nicht und „behindert“ nur im Sinne von „gestört“ (vgl. § 48, Abs. 1, Z. 2).

Selbige Beobachtung in der dazugehörigen Durchführungsverordnung.

Wir denken, es wäre für bezahlte Fachkräfte nicht zuviel verlangt, diese 5minütige Recherche durchzuführen und es so zu vermeiden, einen Fehlgedanken aufzusitzen.

PS: Am 18.12.2016 gibt es einen – und darauf sind wir besonders stolz – einen Gastkommentar zum Thema K wie Kinderrechte.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

I wie Inklusion

11 Sonntag Dez 2016

Posted by Family - All inclusive in Allgemein

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Dabei handelt es sich sicher um DAS „Behindertenthema“ der letzten Jahre. Politik, Verwaltung, du und ich  – jeder spricht davon. Wissen jedoch alle, die davon sprechen, worüber sie (wirklich) sprechen?

Der Duden hilft

Wer bisher hierher mitgelesen hat, weiß es schon, es wären nicht wir, wenn wir nicht den Duden befragen würden, der sagt: „(Soziologie) das Miteinbezogensein; gleichberechtigte Teilhabe an etwas; Gegensatz Exklusion“

Daraus wird sehr schnell klar (in unserem Kontext): Es geht um gleichberechtigte Elternschaft.

Demzufolge funktionieren einige, typische „Behindertenreflexe“ nicht mehr:

  1. Unendliche Begründung, warum etwas gebraucht wird.
  2. AntragstellerIn ist TonangeberIn
  3. Trennung von persönlichen (Behinderten)Bildern

Zur Erkärung

ad 2) Jeder Antragsteller aus dem Behindertenwesen kennt das: Man stellt einen Antrag, kriegt deutlich zu wenig, ODER muss ewig begründen, warum, was, wie…

Nimmt man Inklusion ernst, ist damit ja endlich Schluss: Aufgrund von elterlichen Rechten und Pflichten, ergibt sich Bedarf. Punkt. Warum und wieso ist zweitrangig ODER kennen Sie Eltern, die begründen müssen, warum sie zwei, und nicht 1,75 Stunden am Spielplatz sind mit den Kindern? Oder warum Sie Bücher lesen und nicht Kasetten hören?

ad 3) Eng verbunden zu 2) sind die oftmals eigenen Vorstellungen nicht behindeter Menschen, die entscheiden müssen, was nicht geht bzw. gehen darf. Das hat zwar lange funktioniert, sollte mit dem Zeitalter der Inklusion vorbei sein…

Steinbäcker weiß es

Würde man musikalisch Inklusion beschreiben wollen und müssen, würde sich der Refrain von „Ja eh“ von Gerd Steinbäcker sehr gut eignen: https://www.youtube.com/watch?v=Zp7qtli2oXY#t=0m56s

PS: Für das J kommt am 15.12.2016 „Jugendwohlfahrt und Behinderung – ein scheinbar unzertrennliches Nicht-Paar“

 

 

H wie an der Hand gehen

07 Mittwoch Dez 2016

Posted by Family - All inclusive in Allgemein

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Eigentlich nichts Besonders: Kinder beginnen zu gehen, können dies bald mal alleine, brauchen aber – nicht zuletzt aus Sicherheitsgründen – die Hand von Erwachsenen.

Keine Sorge, dass ist auch bei uns so…;-)

Und wie geht’s?

Prinzipiell sehr ähnlich: Kind geht an der Hand UND trägt solange ZUSÄTZLICH einen so genannten Sicherheitsrucksack: Ein Rucksack, der zusätzlich eine Schnur hat, die der Erwachsene sich in die Hand legt.
Wir vermeiden hier absichtlich das Wort Leine, denn einerseits wäre diese Schnur ob der kurzen Länge schlicht falsch, andererseits, Hand aufs Herz, nicht Sie, nicht wir, wollen unsere Kinder an der Leine sehen, sie kommen noch früh genug an die (kurze) Leine des Partners/der Partnerin…;-)

Wuffwuff

Dass es dennoch unterschiedliche Zugänge zu diesem Thema gibt, sollte folgende Geschichte veranschaulichen: Ich, Jakob, gehe mit dem älteren Sohn an der Hand, dem Rucksack und die Schnur in der Hand auf dem Gehsteig.

Es begegnet unser ein Mann, wir gehen weiter, er bleibt stehen und streit unüberhörbar: Wuff, Wuff.
Wir reagieren nicht drauf, er dürfte daraufhin weitergegangen sein. Plötzlich hören wir ein dumpfes Geräusch, gefolgt von „Au, mei Koupf“.

Hilfsbereit wie man ist, haben wir gefragt, ob wir helfen können und erfahren zugleich den Grund des Unfalls: Wir haben ihn in unserem Geh- und Rucksacksetting so fasziniert, dass er weitergegangen und geschaut hat zugleich…;-)
Nuuuuuuun, für Mitleid ist das fast ein bisschen zu sensationshungrig.

Und vor dem Gehen?

Als das Gehen noch kein Thema war, stattdessen Kinderwagen notwendig war, habe ich, Jasmin, stets Tragetuch verwendet (die Assistenz war ob der Nicht-Kenntnis mancher Wege unabhängig davon notwendig!)  und ich Jakob, bei bekannten Wegen dies alleine, bei unbekannten Wegen mit Assistenz bewerkstelligt.

Was wir NIE wollten, sind – und das hören wir als „Lösung“ immer wieder – Ansätze wie, dass wir den Kinderwagen hinter uns herziehen etc. Warum nicht? Die Antwort können Artikel wie der her geben: http://www.maternita.de/schau-mir-in-die-augen-kleines-warum-blickkontakt-babys-im-kinderwagen-so-wichtig-ist-1314.html

 

PS: Am 11.12.2016 gibt es das I wie Inklusion

 

 

 

G wie Geburt(sVorbereitung)

04 Sonntag Dez 2016

Posted by Family - All inclusive in Allgemein

≈ Hinterlasse einen Kommentar

Keine Angst, es wird jetzt keine Werbung für eine gewisse Geburtsform oder –position – sondern nur unsere Erfahrung…;-)

Bewusst für Kind(er) entschieden, hatten wir auch die Möglichkeit, uns sehr bewusst vorzubereiten: Einerseits das Normalprogramm wie Geburtsvorbereitungskurs etc., andererseits auf der Suche nach eventuellen Dingen, die bei uns ein bisschen anders laufen werden und müssen.

Zu diesem Zweck besuchten wir einen Geburtsvorbereitungskurs, (bewusst) ohne auf uns irgendwie speziell bei der Anmeldung hinzuweisen. Warum das? Weil wir einerseits der Meinung waren und sind, dass wir gar nicht so speziell sind, andererseits die Befürchtung bestand, dass die Vorwarnung zu einer völlig unnötigen Überspezialisierung uns gegenüber führen könnte.
Zudem befinden wir uns ja in einer inklusiven Gesellschaft, hoch sensibilisiert und tolerant, also gibt’s da sicher kein Problem…;-)

Der einzige Hinweis kam – und so stellen wir AssistentInnen meist vor – bei der Vorstellung beim Kurs, indem wir auf Assistenz aufmerksam machten, dass diese zu ignorieren ist, wir allerdings um ein bisschen Atemluft für diese baten.

Der Kurs selbst verlief unspektakulär: Ich, Jasmin, bekam einiges erklärt, der Rest wurde durch Assistenz erklärt, beschrieben etc.
Ich, Jakob, unterdrückte bewusst die Frage: „Und, wie macht man das mit einer Hand?“: Weil das den Kurs ein bisschen verzögert hätte und mir bewusst war, dass es auf vieles DIE Antwort nicht gab. Stattdessen vereinbarte ich mit der Kursleiterin, dass wir uns mal im Einzelunterricht zusammensetzen, in dem bereits aufgetauchte Fragen erleutert werden konnten.  Sie willigte ein, mit dem Vermerk, dass es DIE Lösungen vielleicht gab, sie diese nicht kennt und bieten könne. Einzige Erfahrung, die sie einbringen konnte, ist die Erfahrung, die durch einen ähnlichen Kurs mit einem Rollstuhlfahrer schon vorhanden war, sie jedoch nicht sicher ist, ob das für mich brauchbar ist.

EXAKT dieser Zugang war es, der uns ins „Geschäft“ kamen lies, denn bezahlte BeraterInnen, die für oftmalige Nicht-Lösungen bezahlt bekamen, kennt man als behinderter Mensch genug. In diesem Einzelkurs erarbeiteten wie Einhanswickeln, Einhandanziehen, Einhand…

Unser erster Sohn kam im September 2011 sechs Wochen zu früh zur Welt. Daher verbrachten wir einige Zeit im Spital.

Die Zeit war geprägt von Fragen, Lösungsvorschlägen und wissenschaftlichem Interesse. Letzteres dürfte daher gerührt sein, dass wir beide (visuell) beeinträchtigt sind. Das Interesse war derart groß, dass es nicht mal half, dass wir einige Male darauf hinwiesen, dass ich, Jasmin, durch einen Geburtsfehler und ich Jakob, durch einen Hydrocephalus mit Folgeschäden beeinträchtigt bin.

Hätte man Standardfragen ernst(er) genommen und deren Antworten auch gehört, hätte man mehrmals hören müssen, dass wir beide keine Erbgründe für die Beeinträchtigungen angaben.

Interessante Beobachtung war auch, dass, je undoktorischer das Personal war, desto eher kamen praktische Tipps und weniger Vorbehalte.

Die heutigen Möglichkeiten des Unmöglichen;-)

Frisch nach der Geburt im September 2011, rauchte ich, Jakob, mit einem anderen Neo-Vater eine Zigarette, währenddessen folgende Dialog entstand:

Neo-Vater: Ich finde das super, was heute schon alles möglch ist.

Ich: Wie meinst du das?

Neo-Vater: Ja, das ihr auch Kinder haben könnt.

Ich: Wie meinst du das? Wer sollte uns daran hintern?

Neo-Vater: Na ja, so einfach ist das mit dem Zeugen nicht. Wie muss das erst für euch gewesen sein…

Ganz anders bei Nr. 2

Im Juli 2014 kam unser zweiter Sohn auf die Welt: Bewusst in keiner universitären Krankenhaus-Nähe.
Dementsprechend alles anders: Im Krankenhaus in der Oststeiermark ging man von Beginn an viel anders, ja normaler, auf uns zu.

Eine Krankenschwester sagte es frei raus: „Ein Kind hob’s scha, wenn wos is, möd’s eich“. Die Fachwelt würde von inklusivem Expressionismus sprechen, wir sagen: „Jo, normal hoit“…

PS: Am 7.12.2016 kommt H wie an der Hand gehen…

 

 

 

 

 

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