Wir würden vermuten, dass keine Gruppe so von Professionalisten umgeben ist wie jene der behinderten Menschen.
Daher ist es allzu legitim, einmal zu schauen, was denn Profis wirklich sind. Wir nutzen diese Gelegenheit gleich, einige, in diesem Beitrag noch wichtige, Termini zu definieren, selbstverständlich immer mit Hilfe unseres Freundes, dem Duden:
Professionell:
a) (eine Tätigkeit) als Beruf ausübend
b) als Beruf betrieben
c) fachmännisch, von Fachleuten anerkannt, benutzbar, erstellt o. Ä.
Erfahrung:
- bei praktischer Arbeit oder durch Wiederholen einer Sache gewonnene Kenntnis; Routine
- Erleben, Erlebnis, durch das jemand klüger wird
- (Philosophie) durch Anschauung, Wahrnehmung, Empfindung gewonnenes Wissen als Grundlage der Erkenntnis
- in »etwas in Erfahrung bringen«
Objektiv:
- unabhängig von einem Subjekt und seinem Bewusstsein existierend; tatsächlich
- nicht von Gefühlen, Vorurteilen bestimmt; sachlich, unvoreingenommen, unparteiisch
Wir vermuten, die vier gängigsten Wörter in diesem Bereich definiert zu haben.
Nicht minder wichtig, da auch stets notwendig und allgegenwertig, ist es, sich mit Gutachten(erstellung) zu beschäftigen. Dazu ziehen wir die Kriterien des Hauptverbandes der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständiger Österreichs heran, wobei http://www.gerichts-sv.at/sr_allg_verhaltensgrund.html besonders lesenswert ist, denn da kommen u. a. oben genannte Wörter (teilweise) vor.
Da heisst es z. B.:
Der gerichtliche Sachverständige ist ein unabhängiges, zur Objektivität und Unparteilichkeit verpflichtetes Hilfsorgan des Gerichtes und der Staatsanwaltschaft (Verwaltungsbehörde) und als solches Teil der Rechtspflege. Er hat sich sowohl bei seiner Tätigkeit als Sachverständiger im Auftrag eines Gerichtes, der Staatsanwaltschaft oder einer Verwaltungsbehörde als auch in seinem Beruf und außerhalb seiner Berufsarbeit vorwurfsfrei zu verhalten und alles zu unterlassen, was das Vertrauen und die Achtung der Parteien und der Öffentlichkeit seiner Sachverständigenfunktion gegenüber schmälern könnte. Er hat die Ehre und das Ansehen seines Standes zu wahren.
1.5: Der Sachverständige ist zu strengster Verschwiegenheit über seine Sachverständigentätigkeit und die dabei gemachten Wahrnehmungen verpflichtet. Insbesondere ist ihm untersagt, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu offenbaren oder zu verwerten, die ihm ausschließlich aus seiner Sachverständigentätigkeit bekannt geworden sind.
1.6: Der Sachverständige ist zur ständigen Weiterbildung auf seinem Fachgebiet verpflichtet. Der Dokumentation dieser Fortbildungsschritte dient der vom Hauptverband initiierte Bildungs-Pass(vgl. dazu die Beiträge in SV 1999/3, 101 f).
Bereits diese Definitionen – die subjektiv gewählt wurden und unter http://www.gerichts-sv.at/sr_allg_verhaltensgrund.html vollständig eingesehen werden können, klingen im Prinzip sehr logisch.
Dennoch passiert es, dass sogenannte Gutachter völlig subjektiv am Kindeswohl durch behinderte Eltern zweifeln, dass sie sich nicht im Stande fühlen, NICHT zu bewerten und nur festzuhalten/festzustellen, zwei grundlegende Eigenschaften, um oben genannte Objektivität zu erreichen.
Dies kann u. U. so weit gehen, dass selbes Gesetz von unterschiedlichen „Gutachtern“ der selben „Firma“ unterschiedlich gelesen wird. Wir erlauben uns die These, dass in diesen Fällen von Professionell nur a) und b) gilt, bei c) noch Luft nach oben ist. Dass die Definitionen von Objektivität eher nicht erfüllt wurden, ist an dieser Stelle nur noch eine Ergänzung zu bisher Geschriebenem.
Ganz objektiv wird’s nicht gehen
Wenn dem so ist, hier einige Fragen:
- Ist es sinnvoll, dass zwei Männer eine zweifache Mutter begutachten?
Wenn daran nichts auszusetzen ist, wäre es für Sie ok, zwei Männern über z. B. gynäkologische Gegebenheiten Auskunft zu geben, es sei denn, es ist der Frauenarzt, der selbst ausgesucht wird in der Regel?
- Was ist, wenn z. B. einem Gutachter ein gewisser Ruf vorauseilt. Ist es wirklich so, diesem ausgesetzt zu sein?
- Wenn Objektivität nicht möglich ist, warum hat man diesen Anspruch dann überhaupt?
1) und 2) sind wie gesagt sehr leicht lösbar: Weg mit den „Von-Oben-Herab“-Gutacht(en)ern, hin zu einem sinnvollen Miteinander mit den Behörden, denn letztgenannte hat bei Zweifeln immer die Möglichkeiten, zu kontrollieren…
Und was hat das jetzt mit Eltern(schaft) zu tun?
Das bitte beantworten SIE uns, denn unserem Verständnis nach geht’s für behinderte Menschen im Allgemeinen um Teilhabe, fernab von irgendwelchen Profis, denn der Profi sind wir zwei, sogar zweifach: Als Eltern, weil WIR unsere Kinder am besten kennen, als behinderte Menschen, weil wir uns am besten kennen und es um uns geht.
Die Qualität ergibt sich aus dem Grad, in welchem man das/die Selbst/Bestimmung zulässt.
Am 8.1.2017 gibt es das R wie Regeln