Wir erleben immer wieder viele – mehr oder minder intelligente – Fragen rund um unser Sein mit Kindern. Weniger intelligent sind sie, wenn sie in die Richtung gehen, dass die Kinder auf uns aufpassen. Intelligent und meist berechtigt sind sie, wenn Menschen wissen wollen, wie wir denn dafür sorgen, dass den Kindern nichts passiert.
Wir stufen diese Gruppe von Fragen deshalb als ziemlich gescheit ein, weil es hier ganz klar um eine elterliche Pflicht – nämlich die Aufsichtspflicht – geht.
Wir ersparen Ihnen die genaue Definition davon, verweisen bei Interesse auf https://www.kindaktuell.at/baby-kleinkind/aufsichtspflicht-von-eltern.html
Und wie tut ihr jetzt?
- HOFFENTLICH gleich wie alle anderen Eltern auch, räumen wir offensichtliche Gefahren weg oder in unerreichbare Höhen
- HOFFENTLICH gleich wie alle anderen Eltern auch, lassen wir keine Fenster unbeaufsichtigt offen.
- HOFFENTLICH gleich wie alle anderen Eltern auch, verbieten wir unseren Kindern, dass sie den Herd einschalten.
Und die Aufsicht gegenüber und von Dritten?
Zitierte Quelle weist ganz klar aus, dass die Aufsichtspflicht auch dahingehend besteht, dass die eigenen Kinder keine anderen Dritten gefährden dürfen. Ja, dass ist uns klar und versuchen wir natürlich, hoffentlich gleich wie alle anderen Eltern auch, bestmöglich zu vermeiden. In jenen Situationen, die uns unbekannt sind, ja, richtig, es ist Assistenz dabei…
Und wenn’s mal schnell gehen muss
Was wir auch immer wieder hören: OK, ich habe verstanden, die Assistentin beschreibt, ihr entscheidet, ihr tut, die Assistentinnen tun oder ihr werdet dabei unterstützt. ABER: Wenn’s mal schnell gehen muss und fragen, entscheiden usw. zu lange dauert?
Dann reagieren wir- wie hoffentlich alle anderen Menschen auch – aus einer Logik heraus, denn schließlich sind ALLE Menschen gem. § 95 StGB – unterlassene Hilfeleistung – verpflichtet, GEGENSEITIG in Notlagen zu helfen.
Zum Abschluss noch ein Schmankerl zu diesem Thema: Wir wurden ernsthaft gefragt, wie wir vermeiden, dass die Kinder nicht hoch auf den Kasten klettern. Gegenfrage: Was bräuchten sie dazu sicher? Richtig! Einen Sessel oder eine Leiter. Nein, falsch, die macht sehr wohl einen Lärm und den kann man sehr gut hören.
Zum Nachdenken
Laut dem Kuratorium für Verkehrssicherheit, waren im Jahr 2016 91%(!) der Aufsichtspersonen während der Aufsicht abgelenkt, d. h. nicht aufmerksam (s. https://unfallstatistik.kfv.at/index.php/haushalt/kinderunfalle-auf-spielplatzen). Das bedeutet für die Angst der Aufsichtspflichtverletzung speziell bei behinderten Eltern:
- 91% der Aufsichtspersonen, die bei einem Unfall abgelenkt waren, sind behindert.
- Man braucht gar nicht behindert zu sein, dass etwas passiert ODER
- die Themen Aufsichtspflicht und behinderte Eltern gehören nachweislich gar nicht soooo eng zusammen.
Sollten wir schlecht recherchiert haben und es gibt tatsächlich eine Statistik über Unfälle durch die Nicht-Aufsicht durch behinderte Eltern, bitte nützen sie die Kontaktfunktion…DANKE!!!
Am 17.9.2017 gibt’s „Nur Sofortreinigung funktioniert – auch mit Kindern?“