Diese und ähnliche Fragen bekommen wir nie. ABER: Man hört sie, wenn man genau hinhört.
Unsere Antwort: Unser Freund, der Duden definiert „selbstständig“ als „unabhängig von fremder Hilfe o. Ä.; eigenständig, nicht von außen gesteuert; in seinen Handlungen frei, nicht von andern abhängig“.
Hand auf’s Herz, wollen Sie wirklich, dass WIR selbstständig Auto fahren? Wollen Sie wirklich, dass wir selbstständig im Geschäft herumirren und nach Wurst suchen? Letzteres ginge ohne Problem: Dazu müssten wir nur jedes Päckchen öffnen, angreifen, ev. Daran riechen – das war’s aber schon!;-) Unappetitlich? Mit Nichten, es geht ja um Selbstständigkeit!;-)
Wir glauben eher, dass es um Selbstbestimmung – definiert als „eigenständig, eigenverantwortlich, nach eigenem Willen“ – gehen muss. Dass unsere Vermutung nicht ganz falsch sein dürfte, zeigt auch der Umstand, dass die gesamte UN-Behindertenrechtskonvention Selbstständig(keit) nicht verwendet.
Warum diese Unterscheidung aus unserer Sicht auch so wichtig ist, zeigt der Umstand, dass aus fachlicher Sicht sehr oft alles auf Selbstständigkeit gesetzt wird, ignoriert werden dabei jedoch zwei wesentliche Punkte: Zeit und der mögliche Umstand, dass man sich nicht nur um sich selbst kümmern will und muss…
Apropos: Der besprochene Unterschied ist auch hier – von Experten in eigener Sache – gut erklärt: https://www.sl-stmk.at/de/was-wir-denken/selbstbestimmung-selbstaendigkeit.php
Am 7.1.2018 gibt es „Weißer Stock, weißer Schnee und Kinder“