„Experte in eigener Sache“ – ist einer der geflügeltsten Phrasen im Behindertenbereich.

Traurig, dass man das überhaupt betonen muss, denn es ist – so glauben wir – relativ normal, dass man sich selbst am Besten kennt. Und das dürfte auch für behinderte Menschen gelten.

Vor diesem Hintergrund hat jemand, der mit uns spricht, drei Experten vor sich:

  • Einmal mich, Jasmin, als Expertin über mich.
  • Einmal mich, Jakob, als Experte über mich
  • Einmal uns, Jasmin und Jakob, als „Zusammenwurf“ als Eltern und Familie.

Warum das hier steht?

Eine rechtliche und eine praktische Antwort:
1) Rechtlich denke man an Art. 7 B-VG und Art. 8 EMRK UND die darin sehr klar formulierten Rechte und Einschränkungen durch eigene mentale Schranken.
2) Aus der oben genannten Kombination (blind, sehbehindert, spastisch, drei Kinder) ergibt sich eine sinnvolle Bewertung, so eine solche notwendig ist, nur bei Situationsgleichheit. Wenn diese, die Situationsgleichheit, existiert, DANN kann das ein richtig cooler Austausch werden.
Auch ist gut und völlig legitim interessiertes Nachfragen.

Nur, dass mit der Bewertung bei Nicht-Gleichheit, lass ma das lieber. DAS gilt natürlich nicht nur für uns, sondern für ALLE (behinderten) Menschen…Denn: Für Nicht-Vergleichbarkeit braucht’s nicht einmal Kinder, sondern reichen Faktoren wie unterschiedliche Elternhäuser, Schullaufbahnen, Freundeskreise, Hobbies und und und…

Am 18.2.2018 gibt es „Beschreibung ist gleich Beschreibung?“