Über dieses Thema diskutier(t)en wir beide viel und eigentlich umsonst, denn wir sind uns da sehr einig: Für unsere minderjährigen Kinder gilt, wie für alle ihre KollegInnen nicht behindeter Eltern auch, das natürliche, altersgemäße Mithelfen, jedoch sicher nicht die Übernahme von kind- und altersungerechten Aufgaben aufgrund dessen wir beide eine Behinderung haben.
Wie gesagt, uns ist das wichtig. Zudem, ist uns keine Rechtsquelle bekannt, die besagt, dass minderjährige Kinder altersUNangemessene Aufgaben AUFGRUND einer elterlichen Behinderung übernehmen müssen. Sofern wir hier falsch liegen, bitte die Kommentarfunktion nutzen, danke!
Würden wir das anders handhaben, stellen sich Fragen, wie sie hier zu lesen sind: https://lydiaswelt.com/2018/05/07/begleitung-muss-nicht-erwachsen-sein/
Aus unserer Sicht ist es bei Minderjährigkeit von (eigenen) Kindern immer etwas, sagen wir, komisch, diese als Begleitperson zu verwenden, denn bei aller Selbstbestimmung hat jede Begleitperson in irgendeiner Weise Verantwortung. Und dann wäre es umso „witziger“, wenn plötzlich das minderjährige Kind für mich als Elternteil die Verantwortung hätte. Was wäre z. B., wenn der minderjährigen Begleitperson etwas passiert: Dann hätten wir einerseits als Eltern für das Begleitungspersonen-Kind die Verantwortung, die Begleitperson, also das Kind, für uns die Verantwortung.
Diese Kindelternbegleitpersondochkindaberdochnicht-Verantwortung wird nicht nur kompliziert, sondern ist sie auch, wenn man sicjh Artikel wie diesen durchliest: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/174/Seite.1740302.html
Zur Klärung: Der Duden definiert Begleitperson als „mit jemandem, etwas zur Gesellschaft, zum Schutz mitgehen“ (https://www.duden.de/rechtschreibung/begleiten#b2-Bedeutung-1a). Die gesellschaftliche Komponente deckt das minderjährige Kind ab, den Schutz wird ein minderjähriges Kind nicht abdecken (dürfen).
Am 1.7.2018 gibt es „WAS ist die Assistentin?“