Viel interessanten Staub unter Betroffenen hat der Artikel aufgewirbelt, in dem es darum ging, das eigene Kind nicht als Begleitperson und somit gratis mitnehmen zu dürfen, weil es zu diesem Zeitpunkt noch nicht volljährig war.
Im Prinzip geht es um zwei kontroverselle Denkrichtungen:
😉 Ich als behindeter Mensch kann ja selbst bestimmen, wer mich begleitet, Hauptsache das notwendige Vertrauen ist da.
😉 Es ist bevormundend, die Volljährigkeit vorauszusetzen, weil ich’s eben selbst am besten weiß.
😉 Ich kann am besten einschätzen, ob ich diese Verantwortung dem minderjährigen Kind zutrauen kann oder nicht.
Die Gegenargumente waren:
;-( Wie schaut es mit der Vermischung zwischen begleiteter Elternteil durch mein minderjähriges Kind aus, wenn dem Minderjährigen etwas passiert, für den ich als Elternteil zeitgleich, ob der Minderjährigkeit, (noch gewisse) Verantwortung habe?
;-( Geht’s wirklich um die selbst bestimmte Begleitperson oder um die Möglichkeit der Gratis-Mitnahme?
Wir denken, dass es sich dabei um ein sehr ernstes Thema handelt, weil es letzten Endes um das Verantwortungsgefüge Kind-Eltern-Kind geht; diesem ist jegliches Recht auf Selbstbestimmung unterzuordnen.
Schon gar nicht geht es um Bevormundung: Eine Firma gibt unter gewissen Umständen etwas gratis her. Unter welchen Bedingungen das geschieht, ist die Sache der Firma. Solange diese Bestimmungen keine Diskriminierung bilden, wie etwa die Herkunft, das Alter u. v. m., ist Diskriminierung schlicht falsch.
Ja, wir hätten schon mehrmals die Möglichkeit gehabt, die Kinder als Gratis-Personen mitzunehmen.
Nein, wir tun das nicht, denn es sind unsere minderjährigen Kinder, für DIE WIR Verantwortung tragen, nicht umgekehrt- nämlich nie.
Nein, wir glauben nicht daran, dass Eltern in ALLEN Situationen gut und überhaupt einschätzen können, WIE ihre Kinder reagieren. DAS weiss man in gewissen Situationen nicht einmal von sich selbst: Wir wissen z. B. nicht, wie wir bei einem Hausbrand reagieren würden – hatten wir Gott sei Dank noch nie! Dies dann in Verbindung mit einem anderen Menschen so gut einschätzen zu können, DA haben wir Zweifel.
Wir haben bei den ÖBB nachgefragt und am 21.9.2018 folgende Antwort erhalten:
Die Begleitperson muss aufjedenfall volljährig sein um mitreisen zu dürfen.
Es ist ganz wichtig das im Behindertenpass der Vermerk ,,Der Inhaber des Passes bedarf einer Begleitperson“ angeführt sein.
Und für ausländische Reisende, die uns den Bedarf einer Begleitperson mit amtlichen Dokumenten nachweisen können.
Und zu allem Vorgesagtem kommt noch ein gesellschaftlicher Aspekt hinzu: Bereits bei unseren minderjährigen Kindern hören wir immer wieder, dass Dritte zu ihnen, den Kindern, sagen, ob sie eh gut aufpassen auf uns. Und DAS soll bei größeren Kindern dann anders sein? Will man DAS als Elternteil wirklich?
PS: Am 9.12.2018 gibt es „Wenn Augen mehr als Hände sehen“