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Blinde Mutter, sehbehindeter Vater – jo geht denn das?

~ Realität ohne Wenn und Aber

Blinde Mutter, sehbehindeter Vater – jo geht denn das?

Monatsarchiv: Dezember 2018

Barrierefreiheit hängt von der Zielgruppe ab

30 Sonntag Dez 2018

Posted by Family - All inclusive in G(r)a(n)z normale Kindheit

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„Geschichten von Franz“ – wer kennt sie nicht. Alt und Jung kennen sie. So auch wir und unsere Kinder.

Auch dieses Mal gleiches Vorgehen: Schauen, ob diese in Braille und / oder Großdruck vorhanden sind. Siehe da, tatsächlich waren sie vorhanden. Die Freude war – kurz – groß.

Diese verflog, als wir feststellen mussten, dass der so genannte „Großdruck“ exakt gleich groß wie der Normaldruck war. In der Braille-Version waren die Seitenzahlen nicht ident zu den Buchseiten bzw. Grafiken nicht textuell umgesetzt.

Das mit den Seiten ist zwar lässtig, aber noch irgendwie verschmerzbar. Aber die Nicht-Umsetzung der Grafiken – nun, DAS ist für unsere Zwecke undenkbar, weil DIE KINDER darüber ja sprechen wollen.

Es liegt sehr die Vermutung nahe, dass oben genannte Beobachtungen nicht mutwillig geschahen, SONDERN die Zielgruppe schlicht eine andere ist: nämlich blinde Kinder, die bei Bedarf (Beschreibungs)Unterstützung bekommen.

Fazit: Braille und „Großdruck“ alleine sagt oft gar nichts aus.

Am 6.1.2019 gibnt es „Schule – Teil 5: Text muss schon richtig sein“

Verschenken Schule und Bank Barrieren?

16 Sonntag Dez 2018

Posted by Family - All inclusive in Schule

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Es war der Geburtstag unseres Sohnes, wo gleich zwei Barrieren ins Haus flatterten: Zum einen ein Pixi-Buch, zum anderen  ein Brief.

Barrieren nicht für ihn – er sieht normal.

Barrieren für uns – denn wir sehen nicht normal.

Wie wir das – auch in diesem Fall – gelöst haben, können Sie wahrscheinlich  bereits auswendig: Abtippen und beschreiben – that’s it, wenn man dafür das System verwirklichen kann und darf.

Am 23.12.2018 gibt es „Wenn Schulanfang sieben Monate dauert“

 

 

Wenn Schulanfang sieben Monate dauert

16 Sonntag Dez 2018

Posted by Family - All inclusive in Schule

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Wir haben schon einiges über den Schulbesuch unseres älteren Sohnes berichtet.

Uns war aber immer klar, dass der Schulbesuch unseres Sohnes unseren Unterstützungsbedarf ändern wird, weil wir – um ihn gut unterstützen zu können, wie dies unser elterliches Recht ist – andere, ja womöglich zusätzliche Unterstützung im Übertragen von gedrucktem/handschriftlichem Text benötigen.

Eh klar, werden Sie jetzt möglicherweise sagen. Finden wir auch. Nur sind mit dieser Sichtweise wir und Sie offenbar alleine.

Denn, wenn Sie diesen Artikel lesen, kennen Sie einen Großteil der Geschichte bereits, aber eines nach dem anderen:

  1. Im Februar 2018 haben wir bei der zuständigen Landesschulbehörde angefragt, ob es die Möglichkeit gibt, personelle Unterstützung für diese Zwecke zu bekommen – schließlich spricht ja schon seit Jahren alles von Inklusion – nur könnte diese in die Praxis umgesetzt werden.
  2. Im März 2018 bekamen wir von derselben Behördenart die Info, dass das nicht geht, weil der Sohn (selbst) ja keine Behinderung hat.
  3. Im April 2018 bekamen wir von der Oberbehörde die Info, dass – so es sich um eine öffentliche Schule handelt – die Schule zuständig sei.

Genährt durch 3) liesen wir dann von der Oberbehörde feststellen, ob das Gesetz für behinderte Menschen im Privatbereich auch Elternschaft und den damit verbundenen Unterstützungsbedarf enthält – dies bejahte man im Juli 2018. Dieser Anfrage ging ein – sehr nettes  und konstruktives – Gespräch mit der zuständigen Bezirksbehörde voraus, wo genau diese Frage der Elternschaft nicht eindeutig beantwortet werden konnte, da im Gesetz, an das sie sich selbstverständlich zu halten hat, derartiges nicht herausgelesen werden konnte.

Also stellte ich, Jakob, im August 2018 einen Antrag.

In der Begutachtung am 23. Oktober 2018 stellte man im Rahmen eines Begutachtungsverfahhrens fest, dass der Bedarf gegeben ist, dieser jedoch durch den Wegfall anderer Tätigkeiten gut abgedeckt werden könnte. Wie meinen? Ich  brauchte digitales Material, stattdessen dürfen die Kinder nicht mehr auf den Spielplatz, oder wie? Stimmt, das ist doch logisch: Ich lese Zeitung  ODER trinke Mineralwasser – man kann ja nicht alles haben.

Spannend in diesem Zusammenhang – bislang leider unbeantwortet – die Frage, WOHER zwei Gutachterinnen, die Psychologie und Pädagogik studiert haben, eine derartige technische Expertise hernehmen. Weiters spannend ist, dass im gesamten Gutachtenverlauf die Frage NIE auftauchte, um wie viel Material es sich handelt. Dennoch gebe ich die Antwort gerne: ICH WEISS ES NICHT, weil wenn Bedarf ist, d. h. ich meinen Sohn unterstützen muss und will, DANN mache ich es – das seriös vorauszusagen, ist nicht seriös.

Folgender – wörtlich übernommener – Satz aus  dem Gutachten unterstreicht jedoch ganz, dass es sich bei den Gutachten-Erstellerinnen definitiv um KEINE Kennerinnen handelt: Aufgrund der Sehbehinderung vverwendet Herr Mag. Putz im Alltag die Texterkennungssoftware OCR.
Was daran falsch ist? Nicht die Texterkennungssoftware heisst OCR, sondern sind Texterkennung(ssoftware) und OCR synonym zu sehen.
Diese gutachterliche Perle ist gleich richtig wie der Satz: Ich fahre mit dem Taxi Droschke.

Lerne daraus:

  • Bedarf und Kind ist anders.
  • Der Art. 8 EMRK ist nicht als Kosten- und Zuständigkeitsschieber, sondern als „positive Verpflichtung“ gedacht.
  • Begutachtung und ihre GutachterInnen haben genau ausgewählt zu werden, nämlich NUR nach der Frage, ob die NOTWENDIGE Expertise vorhanden ist. Es gibt DIE Expertise für behinderte Menschen nicht, denn sie, die Behinderten, sind auch verschiedene Menschen.
  • Liebe GutachterInnen, lernen Sie Ihren Job: OBJEKTIVITÄT ist ihre Grundlage, wenn diese nicht gegeben ist und sein kann, LASSEN SIE ES EINFACH MIT DEM BEGUTACHTEN.
  • Liebe Politik, spare Geld und setze dieses für entweder KEINE Begutachtungen ein und glaube stattdessen Betroffenen deren Bedarf, ODER bediene dich deiner eigenen GutachterInnen, vulgo AmtsgutachterInnen, denn sie haben zu wissen, was sie tun. Ein Verein, der autonom definiert, wer oder was „GutachterIn“ ist, ist nie und nicht die Lösung.

PS: Am 30.12.2018 gibt es „Barrierefreiheit hängt von der Zielgruppe ab“

Wenn Augen mehr als Hände sehen

09 Sonntag Dez 2018

Posted by Family - All inclusive in Mehr als ein Kind

≈ Ein Kommentar

Gewissermaßen sind für blinde Menschen die Hände die Augen. Mit diesen „Handsaugen“ lässt sich vieles machen und kompensieren, so es sich  um unmittelbare  Nähe handelt.

Das gilt auch für und bei den Kindern, so lange  diese alleine sind und keine Geschwister haben.

Warum? Dazu folgende Übung:

  1. Versammeln sie drei Kinder um sich.
  2. Sie lesen dem einen was vor, das andere malt und das dritte singt.
  3. Das malende Kind sagt: „Ist das ein Filzstift oder ein Farbstift?“ in ihre Richtung.
  4. Sie machen vom Lesen Pause, heben den Kopf und beantworten die Frage aus der Ferne dadurch, dass sie den Unterschied sehen.

Und bei Schritt 4 liegt wohl der größte Unterschied: Kind muss entweder kommen oder ich, Jasmin, zum Kind gehen, um diese Frage zu beantworten.

Dieses Beispiel sollte illustrieren, dass – wenn mehrere Kinder sind – meist nicht alle automatisch das gleiche machen, was bei räumlicher Nähe sehender Weise kein Problem darstellt – sonst hätte spätestens jeder Kindergarten ein grooooooßes Problem.;-)

Dehnt man dieses Beispiel auf z. B. Spielplatz aus, sollte spätestens klar sein, dass die Handsaugen Grenzen haben und somit andere Wege (der Unterstützung) notwendig werden und sind. Schließlich ist es schwierig möglich, mit den Handsaugen bei drei Kindern zu gleich zu sein – im Gegenzug zu den Augen.

Und bei Sehbehinderung und -rest?
DAS hängt ganz vom Sehrest und den damit verbundenen Ausprägungen wie Helligkeit, Größe des zu Sehenden etc. ab

Heisst dass, du hast 24/7 Assistenz, die dich unterstützt?
Nein, dass dem nicht so ist, haben wir bereits ausgeführt. Das Wohnungsbeispiel und das Spielplatzbeispiel ist bewusst gewählt, weil beim einen das „auf sich Zukommen“ möglich, beim Spielplatzbeispiel nicht möglich ist, weil es wirklich um ÜberBLICK geht.

Am16.12.2018 gibt es „Verschenken Schule und Bank Barrieren?“

 

Juhu, die Kinder sind gratis!?

02 Sonntag Dez 2018

Posted by Family - All inclusive in Leben mit behinderten Eltern

≈ Ein Kommentar

Viel interessanten Staub unter Betroffenen hat der Artikel aufgewirbelt, in dem es darum ging, das eigene Kind nicht als Begleitperson und somit gratis mitnehmen zu dürfen, weil es zu diesem Zeitpunkt noch nicht volljährig war.

Im Prinzip geht es um zwei kontroverselle Denkrichtungen:

😉 Ich als behindeter Mensch kann ja selbst bestimmen, wer mich begleitet, Hauptsache das  notwendige Vertrauen ist da.

😉 Es ist bevormundend, die Volljährigkeit vorauszusetzen, weil ich’s eben selbst am besten weiß.

😉 Ich kann am besten einschätzen, ob ich diese Verantwortung dem minderjährigen Kind zutrauen kann oder nicht.

Die Gegenargumente waren:

;-( Wie schaut es mit der Vermischung zwischen begleiteter  Elternteil durch mein minderjähriges Kind aus, wenn dem Minderjährigen etwas passiert, für den ich als Elternteil zeitgleich, ob der Minderjährigkeit, (noch gewisse) Verantwortung habe?

;-( Geht’s wirklich um die selbst bestimmte Begleitperson oder um die Möglichkeit der Gratis-Mitnahme?

Wir denken, dass es sich dabei um ein sehr  ernstes Thema handelt, weil es letzten Endes um das Verantwortungsgefüge Kind-Eltern-Kind geht; diesem ist jegliches Recht auf Selbstbestimmung unterzuordnen.

Schon gar  nicht geht es um Bevormundung: Eine  Firma gibt unter gewissen Umständen etwas gratis her. Unter welchen Bedingungen das geschieht, ist die Sache der Firma. Solange diese Bestimmungen keine Diskriminierung bilden, wie etwa die Herkunft, das Alter u. v. m., ist Diskriminierung schlicht falsch.

Ja, wir hätten schon mehrmals die Möglichkeit gehabt, die Kinder als Gratis-Personen  mitzunehmen.

Nein, wir tun das nicht, denn es sind unsere minderjährigen Kinder, für DIE WIR Verantwortung tragen, nicht umgekehrt- nämlich nie.

Nein, wir glauben nicht daran, dass Eltern in ALLEN Situationen gut und überhaupt einschätzen können, WIE ihre  Kinder reagieren. DAS weiss  man in gewissen Situationen nicht einmal von sich selbst: Wir wissen z. B. nicht, wie wir bei einem Hausbrand reagieren würden – hatten wir Gott sei Dank noch nie! Dies dann in Verbindung mit einem anderen Menschen so gut einschätzen zu können, DA haben wir Zweifel.

Wir haben bei den ÖBB nachgefragt und am 21.9.2018 folgende Antwort erhalten:
Die Begleitperson muss aufjedenfall volljährig sein um mitreisen zu dürfen.
Es ist ganz wichtig das im Behindertenpass der Vermerk ,,Der Inhaber des Passes bedarf einer Begleitperson“ angeführt sein.
Und für ausländische Reisende, die uns den Bedarf einer Begleitperson mit amtlichen Dokumenten nachweisen können.

Und zu allem Vorgesagtem kommt noch ein gesellschaftlicher Aspekt hinzu: Bereits bei unseren minderjährigen Kindern hören wir immer wieder, dass Dritte zu ihnen, den Kindern, sagen, ob sie eh gut aufpassen auf uns. Und DAS soll bei größeren Kindern dann anders sein? Will man DAS als Elternteil wirklich?

PS: Am 9.12.2018 gibt es „Wenn Augen mehr als Hände sehen“

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