Unter dieser – aus unserer Sicht – hochinteressanten und -irritierenden Frage lädt Lydia zu Gedanken ein.
Irritierend deshalb, weil das Wort „zutrauen“ sehr subjektiv und zugleich sehr klar ist: „der Meinung sein, glauben, dass jemand die entsprechenden Fähigkeiten, Eigenschaften für etwas besitzt“ ist die eine Definition, „glauben, dass jemand etwas [Negatives] tun, zustande bringen könnte; etwas von jemandem erwarten“ die andere.
Die erste Definition dürfte diejenige sein, von der man als Eltern(Teil) ausgeht.
Die zweite Definition könnte jene sein, bei der gerade behinderte Eltern sehr aufpassen müssen, um nicht falschen Erwartungen VON DEREN KINDERN aufzusitzen.
Die erste Definition ist auch jene, die dann – sagen wir – interessant – werden könnte, wenn es um Selbstbestimmung und Recht geht. Dieses Spannungsfeld illustriert auch dieser Artikel: Die Eltern bestimmen selbst, dass das nicht volljährige Kind als Begleitperson reif genug ist, obschon die Geschäftsbedingungen das Gegenteil sagen. In diesem Fall ist, wie wir hier schon mal geschrieben haben, die Selbstbestimmung hinten anzustellen, weil es Bestimmungen so wollen. Ganz egal, ob die Eltern das zutrauen oder nicht. Der Vertragspartner will es so, wenn ich damit nicht einverstanden bin, darf ich den Vertrag halt nicht machen. Ob möglicherweise die Regelung diskriminierend ist, können nur Gerichte letztentscheiden.
Szenenwechsel: Siebenjähriger Sohn geht Schule. Wir haben ALLE Unterlagen, die seine Schullaufbahn betrifft digital oder durch Assistenz digitalisiert. „Einfacher“ wäre es zu sagen: Wir trauen ihm zu, dass es das alles selbst macht, ohne unsere elterliche Unterstützung. Wäre im Konkreten gar kein Problem, weil er sehr gewissenhaft und klug ist. WIR wollen das aber nicht, weil wir den Fortschritt und mögliche Problem(stellen) als Eltern gut möglichst begleiten wollen – wie andere Eltern auch. Zudem wir ja, wie andere Eltern auch, ja garnicht wussten im Vorhinein, wie es ihm in der Schule geht: Hätte er schulische Probleme, würde sich die Frage des Zutrauens gar nicht stellen und es wäre, wie bei anderen Eltern auch – UNSERE PFLICHT!!! – Wir könnten es uns nicht erwarten.
Gemäß der zweiten Definition würden wir es aber NIE verlangen, dass er ohne uns tun muss. Ja, das ginge gar nicht, schließlich ist es unsere Pflicht.
Was wir damit sagen wollen: Zutrauen ist die eine Sache, Pflichten und Rechte ersparen jedoch sehr oft die Frage des Zutrauens und bestimmen vieles gleich vorab. Und an diese Für-Alle-Gesetze sollten wir behinderte Eltern uns auch halten – wie andere auch.
PS: Am 22.1.2019 gibt es „Schreiben ist des Sohnes Lust“