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Blinde Mutter, sehbehindeter Vater – jo geht denn das?

~ Realität ohne Wenn und Aber

Blinde Mutter, sehbehindeter Vater – jo geht denn das?

Monatsarchiv: März 2019

Gut?ACHTEN!!! – Teil 2

31 Sonntag Mär 2019

Posted by Family - All inclusive in Diskriminierungsbestrebungen

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In Fortsetzung zu Teil 1, bringe ich ein weiteres Beispiel.

Wörtlich: „Aufgrund der Sehbehinderung verwende Herr Mag. Putz im Alltag die
Texterkennungssoftware OCR.“

Dieser  Satz demonstriert, dass die beiden Gutachterinnen weder fachlich wissen, wovon sie reden, noch, WAS ich da verwende.

NICHT die Texterkennungssoftware heisst OCR, sondern steht OCR für „Optical Character Recognation“, was so viel wie Texterkennung bedeutet.

Diese offensichtliche Bildungslücke hätte  Wikipedia problemlos geschlossen, hätte  jedoch natürlich ein Hinterfragen des eigenen UNWissensstandes bedurft.

Folgender Satz wäre inhaltlich ungefähr gleich korrekt: Der Mann kauft sich das Auto car in Farbe red.

Am 7.4.2019 gibt es „Assistenz als ErziehungsWERKZEUG“

 

 

 

 

 

Gut?ACHTEN!!! – Teil 1

24 Sonntag Mär 2019

Posted by Family - All inclusive in Diskriminierungsbestrebungen

≈ Ein Kommentar

Wir haben immer wieder  von GutachterInnen berichtet, die effektiv darüber entscheiden, welche Leistungen behinderte Menschen (nicht) brauchen. Ja, wir wissen diese Aussage, ist unpräzis, weil die Beweiswürdigung bei der Behörde liegt und blablablablabla. Die Erfahrungen zeigen ein anderes Bild.

Daher werde ich, Jakob, anhand meines Gutachtens aus dem Oktober 2018 aufzeigen, was da drinnen steht, was nachweislich schlicht falsch, oder auch richtig ist.

Um die Materie nicht zu trocken zu gestalten, drehe ich es um, indem ich wörtliche Zitate aus dem Gutachten bringe und darauf aufbauend Erklärungen liefere.

Wörtlich: „Da sich der erhobene Unterstützungsbedarf ausschließlich durch Belange, die in Zusammenhang mit der Elternschaft stehen, ergibt und dies in der geltenden LEVO nach Stmk. BHG nicht angeführt ist, kann derzeit keine Empfehlung von Seiten des iHB-Sachverständigendienstes erfolgen. Es obliegt der Würdigung der Behörde, ob die Leistung „Persönliches Budget“ zuerkannt wird..“

Dabei handelt es sich noch um den richtigeren Teil, aber beginnen wir von hinten:

  • „Es obliegt der Würdigung der Behörde, ob die Leistung „Persönliches Budget“ zuerkannt wird.“
    Dies ist nicht sehr verwunderlich, DAS sollte es immer tun: Anhang der sogenannten Beweiswürdigunng, IST es IMMER die Aufgabe der Behörde, dass im konkreten Fall man so tut, als handle es sich um die Heilige Schrift bei den Gutachten, ist ein Missverständnis der  Gutachter UND Behörde.
  • „Da sich der erhobene Unterstützungsbedarf ausschließlich durch Belange, die in Zusammenhang mit der Elternschaft steheen, ergibt und dies in der geltenden LEVO nach Stmk. BHG nicht angeführt ist, kann derzeit keine Empfehlung von Seiten des IHB-Sachverständigendienstes erfolgen.“
    WEIL es um Elternschaft geht, sei das Gesetz nicht zuständig? Durch diese Überlegung beweisen die Gutachterinnen eine leider mangelhafte Textverständnis-Kompetenz, denn im verwendeten Material, das zur  Gutachtenerstellung herangezogen wurde, wurde auch ein Mail vom 17.7.2018 von mir an die Oberbehörde, in dem ich exakt diese Frage der Elternschaft stelle, erwähnt. Aus dem besagtem Mail heisst es, dass auch Elternschaft ein Thema sein kann, das zur Bemessung dient.
    Weiters nicht minder verwunderlich, dass die Abstraktionsfähigkeit schon so bald zu Ende ist, denn man könnte auch, und das würde dem Behinderten-Schachtel-Denken sicher nahe kommen, Elternschaft in die Teile Mobilität, Einkaufen, Teilhabe, Haushalt etc. zerlegen. Wie gesagt, DAS wäre dann aber schon sehr intelligent, jedoch zumindest einer der beiden Gutachterinnen zumutbar, die angegeben hat im Gespräch, selbst zwei erwachsene Kinder zu haben. Trotz erwachsener Kinder, glaube ich nicht, dass sich der Begriff, Sinn und Zweck von Elternschaft geändert hat. Auch ist mir keine rechtliche Quelle bekannt, die besagt, dass ein behindeter  Mensch in einem gewissen Bereich ein „Maximum“ an Unterstützungsbedarf haben darf, in einem anderem Bereich keinen. Diese Bewertung stünde Art. 7, Abs. 1 B-VG wohl eher dagegen.

Am 31.3.2019 gibt es „Gut?ACHTEN!!! – Teil 2“

 

 

Schule – Teil 6: Behinderte Eltern als Zusatzarbeit in der Schule?

17 Sonntag Mär 2019

Posted by Family - All inclusive in Schule

≈ Ein Kommentar

Inklusion im uns bekannten Sinne wird entweder in Verbindung mit behinderten Kindern, die im Regelbetrieb – wie alle anderen – beschult werden sollen, oder erwachsene Menschen, die beruflich die gleichen Rechte und Chancen haben sollten, verwendet.

Was ist Inklusion, wenn behinderte Eltern, nicht behinderte Schüler haben? Eine vielleicht philosophische Frage, zugleich wirft sie jedoch eine bislang nicht sehr breit diskutierte Frage auf: Wer oder was ist dann für die Unterstützung der Eltern zuständig, dass sie am Schulleben normal teilnehmen können?

An einer Teilanwort versuchte sich telefonisch im April 2018 ein Jurist der Behörde, indem er meinte: Wenn es sich um eine öffentliche Schule handelt, dann die Schule. Zu seiner Verteidigung muss man vorausschicken, dass es sich dabei um einen Juristen handelt, der im Ursprung vom Schulrecht kommt.

Dabei kann ess sich jedoch nur um einen ersten Denk-VERSUCH gehandelt haben, denn dazu zwei Überlegungen:

  • Stellen Sie sich vor, in einer Klasse säßen zwei Kinder behindeter Eltern. Wer zahlt der Klassenlehrerin den (ZUSATZ)Aufwand? Wo hört dieser Zusatzaufwand auf?
  • Wer ist zuständig, wenn das Kind in eine private Schule geht?

Und diese zwei Fragen wären wahrscheinlich erst der Anfang, denn § 61 Abs. 1 Schulunterrichtsgesetz sagt unmissverständlich, dass die Eltern für einen guten Schulbesuch der Kinder (mit)verantwortlich sind. Daher endet diese Pflicht sicher nicht in der Schule, sondern reicht ganz klar in den Privatbereich.

Uns würde es NICHT wundern, wenn diese Fragen von betroffenen Eltern, von betroffenen  Nicht-Eltern und Angehörigen von Betroffenen jeweils anders beantwortet werden würde:

  • Betroffene Eltern: ICH muss eine Lösung finden, es liegt an mir, wenn ich keine finde.
    ODER
    Es wird mir schon wer helfen, schauen wir einmal.
  • Betroffene Nicht-Eltern: Bei mir hat’s auch der Lehrer gemacht, also warum nicht?
  • Angehörige: Gemeinsam mit Inklusions- und Klassenlehrer bringen wir das Kind schon durch.

Und unsere Antwort: In Wirklichkeit ist Schule normaler Teil, der Eltern betrifft, Schule hört nicht in der Schule auf, sondern reicht die für die Schule notwendige Unterstützung deutlich in den Privatbereich, wie Spielplatz gehen u. v. m.

Am 24.3.2019 gibt es „Gut?ACHTEN!!! – Teil 1“

Was uns nicht betrifft, betrifft uns doch

10 Sonntag Mär 2019

Posted by Family - All inclusive in Elternpflichten

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Wir haben bereits einmal darüber geschrieben, dass es nicht um uns, sondern uns um unsere Kinder geht. Zur darin sperrigen, aber notwendigen, Frage, ein Beispiel.

Würden wir nur für uns sein und z. B. Hilfe bei der Mobilität zu, sagen wir, unserem Fitnessstudio brauchen, wäre es unser Mobilitätsbedarf, den, wenn er sich wiederholt, man vermutlich nicht mit Assistenz abdecken genehmigen würde, sondern mit Mobilitätstraining. Ganz klar, denn die Kriterien dafür wären erfüllt: Selbiger Weg wird öfter gebraucht, also (er)lernt man ihn.

Nichts Anderes ist’s mit den Kindern: Wege, wie z. B. die Musikschule, betreffen uns nicht direkt selbst, aber doch: Denn im Sinne der Aufsichtspflicht wird  man den 4- und 7-Jährigen dorthin begleiten.

Spannend an dieser Frage wäre allerdings: Dürfte ich dafür Mobilitätstraining bekommen oder wäre es nicht möglich, weil es „nicht für mich“ ist. Sehr wahrscheinlich eine gleich haarige Frage, wie es anfangs auch in und bei der Assistenz war, würde bei genauerer juristischer Betrachtung sehr wahrscheinlich eine sehr glatzköpfige Antwort mit sich bringen.

In der Realität ist jedoch diese Frage gar nicht so spannend, weil es mit und bei Kindern fast immer um deutlich kurzfristigeren Wegebedarf geht, der vielleicht gar nicht oft anfällt, weil sich z. B. Interessen ändern und somit Wege wegfallen und somit es nur sehr zweitrangig darum gehen würde, […] sein Leben in seiner gewohnten oder gewählten Umgebung zu führen, […]. Schließlich ist die Umgebung der Kinder auch unsere Umgebung, nur, dass sie sich diese, die Umgebung, aussuchen. Und diese ist im schlimmsten Fall ganz Graz und mehr.
Daher dürfte assistierte Mobilität definitiv billiger sein in diesem Fall: Wege dann zu begleiten, wenn sie anfallen. Fallen diese öfters an, ist es dank guten Grundtrainings gut möglich, diese zu erlernen.

Am 17.3.2019 gibt es „Schule – Teil 6: Behinderte Eltern als Zusatzarbeit in der Schule?“

Mehrkind-Setting, Spielplatz, Freunde und Assistenz

03 Sonntag Mär 2019

Posted by Family - All inclusive in Mehr als ein Kind

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Wir hören und lesen immer wieder, dass blinde und sehbehinderte „Elternkollegen“ davon berichten, mit Freunden auf den Spielplatz zu gehen und diese, die Freunde, beaufsichtigen die Kinder mit.

Schön, wenn man sich das ausredet, warum nicht.

Diese Vorgehensweise hat in folgender – realer – Situation seine Grenze erreicht: Drei Kinder, eines muss aufs Klo.

Im Sinne der natürlichen Beistandspflicht schaut die Freundin inzwischen auf zwei der Kinder. Eh klar.
Mit dem anderen gehe ich, Jasmin, aufs WC – mit der Assistentin, weil ich aufgrund der Spielplatz-Größe nicht (genau) weiss, wo es ist.

Ja, richtig beobachtet, ohne Assistentin müsste sich die Freundin teilen. Da ich hierfür noch keine strafefreie Freunde-Teilungs-Lösung gefunden habe, mache ich es weiterhin so, wie beschrieben.

Ja, auch richtig, gesetzlich wär’s wieder einmal Mobilität.

Nein, für mich ist es keine Option, mich bittend durch den Spielplatz zum WC zu fragen.

Am 10.3.2019 gibt es „Was uns nicht betrifft, betrifft uns doch“

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