Zitat: „Aufgrund seiner Hemiparese / Spastik könne Herr Mag. Putz lt. seinen Angaben ein Texterkennungsgerät nicht ohne Hilfe bedienen.“
Abgesehen davon, dass sie – wieder einmal – nicht wussten, wovon sie sprachen, die beiden Gutachterinnen, hätte ich gerne gewusst, was ein Texterkennungsgerät ist.
Auch hier wieder: Technik, do kemma uns nix aus, gö?
Weiters dokumentiert dieses Beispiel, dass die Gutachterinnen ihr eigenes Schriftstück nicht sehr kohärent gestalteten: Texterkennungssoftware, Texterkennungsgerät – was jetzt?
Eine diesbezügliche Google-Recherche legt die Verwendung der so genannten Orcam nahe. Verwende ich jedoch nicht und werde ich auch nie und nicht.
Ja, zugegeben, klingt alles total intelligent, ist nur vollkommen falsch und hat mit meiner Lebensrealität nichts zu tun.
Ich wollte es genauer wissen und habe in der Facebook-Gruppe der „Grazer Mamas“, einer Gruppe mit über 10.000 Mitgliedern und verschiedenem Bildungsbiographien, nachgefragt, was diese unter einem Texterkennungsgerät verstehen. Dort konnte man mir es nicht beantworten. DAS kann ich auch gut verstehen, denn der Satz ohne weiteren Kontext macht schlicht keinen Sinn, nicht eimal in einem IHB-Gutachten.
Wenn wir weiters davon ausgehen, dass die Entscheidungsträger in Ämtern Menschen wie du und ich und keine Experten – denn sonst würden sie die Gutachter ja nicht brauchen – sind, so ergibt sich das Problem, dass ein Nicht-Experte (=Amt) aufgrund eines Zwar-Experten-aber-doch-Nicht-Experten (=zwei Gutachterinnen in diesem Fall) eine Entscheidung trifft, die er begründen sollte können oder zumindest aufschlussreich begründen muss können, warum er den gutachterlichen Ausführungen Glauben schenkt.
Da kann was nicht zusammengehen.
Lösungsvorschläge zu dieser Problematik bringe ich im Teil 10 dieser Serie – also Geduld…;-)
Am 5.5.2019 gibt es „Gut?ACHTEN!!! – Teil 5“