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Blinde Mutter, sehbehindeter Vater – jo geht denn das?

~ Realität ohne Wenn und Aber

Blinde Mutter, sehbehindeter Vater – jo geht denn das?

Monatsarchiv: Juni 2019

Wenn es von Außen kommt, muss es Innen stimmen

30 Sonntag Jun 2019

Posted by Family - All inclusive in Familienautonomie, Flexibilität

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Eltern kennen das sicher: Das Kind bringt einen Zettel mit nach Hause, auf dem z. B. steht, dass (für) nächste Woche etwas zu tun, mitzubringen oder wo zu erscheinen ist.

Ja, und das ist auch bei uns so! Heisst jedoch – behinderungsbedingt -, dass wir volle Autonomie in der möglicherweise dafür notwendigen Unterstützung brauchen, d h. WANN, WO, WER, WIELANGE (NICHT), ist, wie hier schon eimal illustriert, nicht unser Selbstbestimmungsspinner, sondern unsere elterliche Pflicht, für die wir jedoch selbstbestimmtes Recht zum Handeln haben müssen.

Daher sind ausgeschlossen:

  • Vorschriften durch Dritte übers Wann, Wo, Wielange
  • Unmöglich, Dritte das organisieren zu lassen.

Also steht ihr für Schwarzarbeit?
DIESE Aussage kann nur von jemandem kommen, der sich mit niederschwelligen Unterstützungsstrukturen auf legaler Basis NIE beschäftigt hat.
Wir stehen für direkte Zusammenarbeit, ohne „Sichtverstellung“ durch Dritte.

Am 7.7.2019 gibt es „Schule – Teil 7: Das war das erste Jahr

Sind wir Aktivisten?

23 Sonntag Jun 2019

Posted by Family - All inclusive in Allgemein

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Man liest immer wieder, dass sich manche behinderte Menschen als Behindertenaktivisten bezeichnen, ein Begriff, der sich in Google 2250mal findet.

Sind wir sowas auch?
Vorab, die Definition: „besonders politisch aktiver Mensch, zielstrebig Handelnder“ sagt der Duden.

Soweit, ja wir sind sowas definitiv: politisch, zielstrebig und handeln tun wir auch. Wären wir das bisher nicht gewesen, hätten wir nicht Kontakte geknüpft, uns rechtlich gut informiert, viel (behördliches und gutachterliches) Unwissen toleriert, wären wir nicht dort, wo wir sind.

Genau genommen sind wir Realkomparativaktivisten. Heisst: Wir überlegen uns, was wir wollen, schauen, ob die „Normalen“ das auch tun und wollen; ist dies der Fall, setzen wir uns dafür ein, um es vorsichtig zu sagen.

Am 30.6.2019 gibt es „Wenn es von Außen kommt, muss es Innen stimmen“

Gut?ACHTEN!!! – Teil 10

16 Sonntag Jun 2019

Posted by Family - All inclusive in Diskriminierungsbestrebungen

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So, neuen Gutachen-Folgen haben nun – überprüfbare und wahre – ich sag’s jetzt einmal vorsichtig – Problemchen aufgezeigt.

Zusammenfassend würde ich sagen, dass das große Problem sich dadurch ergibt, dass sich die Gutachter im sogenannten Behinderten-Wesen gut auskennen müssten, wenn man beschreiben will, WAS eigentlich erforderlich wäre: Gute Kenntnisse in – allem voran – Grundrecht(e), Datenschutz, assistierende Technologien, Teilhaberecht und Pflege – ein (Teil)Fehlen dieser Kenntnisse macht eine Begutachtung im allumfassenden Sinne schlicht unmöglich.

Nun ist es Zeit, diese nochmals zusammenzufassen UND Verbesserungsdringlichkeiten, ja nicht -vorschläge , zu bringen.

Um das nicht  zu langweilig zu gestalten, nachfolgend in Gebotsform und darauf folgend die  Erklärungen:

  1. Äußere dich nur, wenn du dich auskennst.
  2. Rechtschreibung ist keine Freiwilligenzusatzleistung.
  3. Zügle mögliche eigene Nicht- oder Schlechterfahrungen.
  4. Sei nur ein Arzt, ein Jurist, ein Betriebswirt, wenn du ein derartiger wirklich bist.
  5. Merke, wo deine rechtlichen Grenzen sind.
  6. Schütze dich vor Fristveletzungen.
  7. Lerne, dass „die Behinderten“ AUCH verschieden sind.
  8. Lerne Bedürfnisse von (behinderten) Menschen im 21. Jahrhundert kennen.
  9. Beziehe dich nur auf FAKTEN
  10. Rechne mit Konsequenzen deines Handelns

Gebot 1: Äußere dich nur, wenn du dich auskennst.

Nach diesem Gutachten und  jenem von Jasmin, müssten die Gutachterinnen

  • Mindestens Knowhow mit Hilfsmitteln haben – dem ist nicht so.
  • Medizin studiert
  • JUS studiert

haben.

Würde in Summe heissen, dass sie

  • 3 Jahre Lehre
  • 4 Jahre JUS und
  • 6 Jahre Medizin

und somit gesamt 13 Jahre in Ausbildung investiert haben.

Dies würde demnach auch bedeuten, dass ein Berufseinstieg vor 31 Lebensjahren gar nicht möglich wäre.

Weiters gilt unter Sachverständigen 10 Jahre Berufserfahrung als anerkannt, sohin ein Mindestalter von 41 Jahren notwendig wäre, wenn man von derartig vielfältiger Qualität ausgeht.

Eine geringere Ausbildung ist jedoch problematisch und würde Äußerungen, wie sie getätigt wurden, von den Schlechtachterinnen, nicht zulässig und somit das Gutachten reine Geldverbrennungsmaschine sein lassen.

Tatsächlich handelte es sich bei mir, Jakob, um eine Klinische Psychologin und eine Pädagogin, in beiden Fällen sucht man in den Studienplänen vergeblich nach einer derartigen Qualifikationsvielfalt.

Gebot 2: Rechtschreibung ist keine Freiwilligenzusatzleistung.

Dieses steht streng zu Gebot 1, weil es sich in Wirklichkeit um Grundschulkompetenz handelt. Ja, und  Grundschule dürften sogar diese MitarbeiterInnen haben, der Letztbeweis fehlt jedoch.

Gebot 3: Zügle  mögliche eigene Nicht- oder Schlechterfahrungen.

Wie berichtet, hat die eine der Gutachterinnen nach eigenen Angaben zwei erwachsene, die andere keine Kinder. Sollte die Info nicht stimmen und die vermeintlich Kinderlose doch Kinder haben, kommt eine neue Problematik hinzu: Die – dann doch nicht kinderlose – Gutachterin ist deutlich jünger (das weiß ich aus Recherchen) als ihre zweierwachsenekinderhabende Kollegin, weshalb ein Objektivitätszugang nicht einmal zwischen den beiden Gutachterkolleginnnen gegeben sein kann: Stichwort Generationsvorstellung von Erziehung und der daraus folgende Zugang, was Kind(er) nicht brauchen, wollen oder sollen.
Ich gehe davon aus, dass die Info – die eine Gutachterin hat zwei erwachsene, die andere keine Kinder – stimmt, die insoweit eine wichtige Info ist, weil die kinderhabende Gutachterin von eigenen Vorstellungen nicht auszugehen hat, die kinderlose Gutachterin hat einen leichteren Job: Sie hat schlicht wegen Nicht-Erfahrung den Mund zu halten. Solle nun mehr der (berechtigte) Einwand kommen, dass man die jüngere wegen der Kinderlosigkeit ja nicht verteufeln kann – schließlich muss der Krebsarzt selbst auch nicht Krebs haben. – Ja, das stimmt jedenfalls, jedoch stützt sich der Krebsarzt auf Faktenwissen. Bei dieser Art von Gutachten ist das schlicht nicht möglich, denn was sind objektive Daten von Familie und Behinderung? Ganz im Gegenteil: die Nicht-Fakten und dadurch gegebene Familienautonomie ist verfassungsrechtlich geschützt.
Der Vollständigkeit halber muss ich den Eindruck festhalten, dass die jüngere schon fast  nicht wahrnehmbar war. Bemerkte sie im Innersten vielleicht, dass sie hier Schlechtachterei (mit)betreibt?
Auch der Einwand, dass es jedem seine Entscheidung ist, Kinder zu haben und das eigentlich keine Rolle spielen darf für die  Begutachtung und die Gutachterinnen, ist vollkommen richtig. DAS gilt nur für mich auch, sonst wird das mit der Gleichberechtigung nix mehr. Zudem müsste man den Unterschied zwischen festhalten und bewerten Ernst nehmen und verstehen.

Gebot 4: Sei nur ein Arzt, ein Jurist, ein Betriebswirt, wenn du ein derartiger wirklich bist

Zugegeben sehr ähnlich zu Gebot 1, jedoch hier sollte nochmal die eigene Reflektionsnotwendigkeit geschult werden, was man (nicht) ist, auch nicht bei und für die Behinderten.

Gebot 5: Merke, wo deine rechtlichen Grenzen sind

Es scheint sich bei dem Verein IHB um gewissermaßen rechtsfreien Raum zu  handeln. Anders sind die Verletzungen – hier nicht vollständig aufgezählt – im Bereich Persönlichkeitsrecht, Datenschutz und Verletzung der Familienautonomie nichht zu erklären.

Gebot 6: Schütze dich vor Fristveletzungen.

Wie berichtet, war das der Fall. Hier dürfte mangelndes Zeitmanagement vorliegen. Auch möglich wäre Prokrastination und die damit verbundene Angst, Schwachsinn verschriftlichen zu müssen. Diese Angst dürfte man dann letzten Endes überwunden haben.

Gebot 7: Lerne, dass „die Behinderten“ AUCH verschieden sind.

Zugegeben, kann man das von einem Verein, der die Individualität bereits in seinem Namen hat, nicht verlangen.

Gebot 8: Lerne Bedürfnisse von (behinderten) Menschen im 21. Jahrhundert kennen

Die Behinderten sind nicht nur verschieden, sondern haben auch unterschiedliche Lebensituationen.

Gebot 9: Beziehe dich nur auf FAKTEN

Gegen Unwissenheit hilft…Richtig, Google.
Weiters eine gute Faktenquelle ist die Statistik Austria – alles Quellen, die du, GutachterIn, sowieso kennen solltest.

Gebot 10: Rechne mit Konsequenzen deines Handelns

Zugegeben, dafür Voraussetzung ist politisches Einsehen und verwaltungstechnisches Handeln.

Aufgebaut auf die genannten Gebote, nunmehr 10 Handlungspflichten, um Objektivität, Nachvollziehbarkeit und Gleichberechtigung zu garantieren:

Handlungspflicht 1: Die Oberbehörde muss offenlegen (so sie es selbst überhaupt weiß!?), WELCHE Qualifikation dafür gewählt wurde, dass Frau X und Herr Y GutachterInnen werden durften. Schieberei? Zu wenige oberbehördliche Vorgaben zur Qualität(ssicherung)? Antworten auf diese Frage erbat ich von der Behörde am 11.4.2019, bis jetzt (15.6.2019) habe ich leider noch keine Antwort erhalten.

Idealvariante wäre die fristlose Entlassung der GutachterInnen, die die Qualität nicht erfüllen. Da dies jedoch den Arbeitsmarkt übergebühr belasten würde, wäre der erste Schritt eine OFFENLEGUNG, welche Gebiete, welche/r GutachterIn (nicht) abdeckt. Dadurch ist es dann auch sehr leicht, festzuhalten, welche Begutachtungen welche Gutachterin sicher nicht machen wird können.

Handlungspflicht 2: Sicherstellung gutachterlicher Gesundheit

Bereits berichtet, dass mich zwei Damen begutachteten, wovon die jüngere keine Kinder hat(e). Was, wenn sie keine Kinder hat, weil es nicht funktioniert? Was, wenn sie einmal eine Totgeburt hatte? Was, wenn sie Kinder verabscheut? Alles nur eine kleine Auswahl, die möglicherweise zur Objektivität nicht unbedingt beiträgt. Und selbst wenn die beiden jeweils – sagen wir 100 – Kinder hätten: Ist es  möglich, die eigenen Erfahrungen und Vorstellungen – egal, ob gut oder schlecht – komplett wegzublenden? Ja, richtig beobachtet, DA spielt jetzt wieder der Unterschied zwischen festhalten und bewerten eine Rolle.

Handlungspflicht 3: Qualität und Qualifikation sind Geschwister

In Ergänzung zu Handlungspflicht 1, ist es unabdingbar, festzulegen, WELCHE Fragen WER stellen darf. Fragen nach Bezahlung, Anstellungsform sind RECHTSFragen, was die Lebensgefährtin (nicht) macht ebenfalls – Beispiele für Fragen, die eine Psychologin und Pädagogin nicht fragen dürfen UND auch – wie das folgende Zitat aus dem Gutachen zeigt – nicht verstehen: Herr Mag. Putz habe 8 Persönliche Assistenten, die geringfügig über den BAGS-Kollektivvertrag (Anm.: SWÖ-KV) beschäftigt seien.

Hier die Anmerkung interessant: Der Herr Magister hat keine einzige Assistentin auf SWÖ-KV-Basis beschäftigt, weil genannter KV keine Anwendung (vgl. § 2) findet: Ich bin weder SWÖ-Mitglied, noch ein Träger.

Frei nach dem Motto Recherchieren ist Wissen, Reden ist intensiver Hirnbedarf (IHB), zeigt dieses Beispiel – wiedermal – das Nicht-Wissen.

Da die Herrn und Damen SchlechtachterInnen des Vereins aus dem Bereich Behindertenbegleitung, Psychologie und Pädagogik kommen und – so überhaupt – garantiert vor ihrer Tätigkeit beim Verein IHB NIE als AssistentInnen gearbeitet haben, ist dringend ein mindestens 4wöchiges Praktikum notwendig, bei jeder möglichen „Begutachtungsquelle“, d. h. 4 Wochen bei körperbehinderten, 4 Wochen bei sinnesbehinderten Menschen und weitere 4 Wochen bei einer Lebenssituation ihrer Wahl. Dies gilt und vor allem für die Diplom-SozialbetreuerInnen in diesem Team, selbst, wenn sie den Schwerpunkt Behindertenbegleitung (BB) haben, da man selbst in dieser Sparte vergeblich Informationen über das Leben wie du und ich findet: Nein, BezieherInnen von persönlichem Budget brauchen in aller Regel keinen Konzept- oder Lebensweltplaner, sondern Personal zur Unterstützung.

Handlungspflicht 4: Peers fragen

Wen fragt der Arzt, wenn er sich fachlich austauschen will? Richtig, den Arzt, als (Fach)Kollegen. Und bei den Behinderten soll das nicht so sein?
Nun, es stimmt, DEN BEHINDERTEN gibt es nicht, daher wird man von Gesetzesseite nicht herumkommen, ein Wissenspool mit Betroffenen aufzubauen, das konsultiert wird mit der möglichst nahen Lebenssituation.

Konkreter: Hätte mir jemand dieses Schriftstück vorgelegt, wäre mir sofort aufgefallen, dass man im Bereich der Texterkennung absolut keine  Ahnung hat, das die Digitalisierungsprozesse nicht verstanden wurden und das das Wichtigste schlicht nicht erfragt wurde: Womit (Hard- und Software) wird digitalisiert, um dadurch eventuelle Optimierungen aufzuzeigen.

Handlungspflicht 5: Mit einem Mund sprechen

Ich habe den Eindruck, dass Rechts- und Qualitätsfragen nicht gemeinsam beantwortet werden: Rechtlich völlig logisch, dass Elternschaft und Behinderung sein kann und darf. Hat man im Gegenzug dazu die Assessmentbögen des Vereins von Seiten der Qualität gesichtet, ob diese Lebenssphäre abgefragt wird?  Wette, nicht? DIESE Wette verliere ich gerne!

Dass hier der Rechts-Mund möglicherweise bezüglich der Qualität etwas zu voll genommen wurde, zeigt folgendes Zitat aus einem Mail vom 6.3.2019 an mich: „Wie Sie in Ihrem Mail richtig feststellen, sind Gutachter des Vereins IHB objektive und unabhängige Sachverständige. Insofern darf auch angemerkt werden, dass es den Sachverständigen, als hochqualifizierte Personen, obliegt und vorbehalten bleiben muss zu beurteilen bis zu welcher fachlichen bzw. inhaltlichen Grenze sie eine eigenständige Beurteilung vornehmen können.“

Handlungspflicht 6: Gutachten-Qualitätskontroll-Indikatoren für die Behörde

Da – verständlicherweise – nicht davon auszugehen ist, dass die Behörden-MitarbeiterInnen (wirklich) beurteilen wollen, wie fachlich richtig das Gutachten ist, gehören sie dabei unterstützt, indem man ihnen Mindest-Knowhow zur Verfügung stellt, anhand dessen sie die Validität überprüfen können.
Wie ich, Jakob, nunmehr zahlreiche Male aufgezeigt habe, ist andernfalls eine richtige Beweiswürdigung nicht möglich, denn die Überschrift „IHB“ ist definitiv ein Warenzeichen für multiprofessionelle Inkompetenz.
Kennzeichen für Semikompetenz könnten Formulierungen wie „…ist aus gutachterlicher Sicht nicht nachvollziehbar“ sein. Wenn hier die  Begründung und weitere Ausführungen fehlen, nuuuuun klingelingeling, Skepsisglocke, DEINE Zeit ist gekommen! Weitere, in meinem Gutachten verwendete Ausdrücke, die alarmglockenauslösende Wirkungen haben müssen: erforderlich, nicht verhältnismäßig. Gerade erforderlich – definiert als „für einen bestimmten Zweck unbedingt notwendig; unerlässlich“– hat mit Selbstbestimmung so gar nichts zu tun. In diesem Kontext würde das heissen: Die Mehrstunden für die Unterstützung des Sohnes in seiner Schullaufbahn seien nicht erforderlich. Ich weiß, ich wiederhole mich, aber liebe Schlechtachterinnen: Da spricht das Recht, jenes Gebiet, in dem Sie sich so gar nicht auskennen, eine andere Sprache.

Handlungspflicht 7: Gemischtgeschlechtliche GutachterInnen

Ja, ich weiß, wir leben in einer diversen Jeder-Kann-Alles-Gesellschaft – ich glaube daran absolut nicht.
Da bin ich für gemischtgeschlechtliche Gutachter-Teams, weil so ausgeschlossen werden kann, dass man zwei Frauen oder Männer gegenübersitzt, die selbst Problempäckchen mitbringen, die sie beeinflussen, so eine Objektivität nicht möglich ist.

Handlungspflicht 8: Mitschnitt des Gutachtengesprächs

Diese Gutachtengespräche gehören ausnahmslos und professionell mitgeschnitten, um „Habe-ich-ja-gar-nicht-so-gesagt“-Sager zu vermeiden – auf beiden Seiten. Aktuell sitzt man als Antragsteller zwei GutachterInnen gegenüber – das es sich dabei um mögliche Schieflage handelt, wenn nicht aufgenommen wird, dürfte einleuchten.

Handlungspflicht 9: Themenspezifische Handhabungsabfragen der Oberbehörde

Nachdem wir bereits immer wieder  mit der Oberbehörde ob der Brücke Elternschaft und Assistenz (fairerweise muss man sagen, dass von Beginn an Jugendwohlfahrts-Phantasien von dieser  von Beginn an rechtlich ausgeschlossen wurden!) Kontakt hatten, hätte diese bereits wesentlich früher eine derartige Aussage tätigen müssen und hätte eine Abfrage in die  anderen Bezirksbehörden tätigen müssen, wie das denn – ohne oberbehördliche Aussage – bisher gehandhabt wurde – von den GutachterInnen und den bescheidenden Behörden.

Handlungspflicht 10: Zurück an den Start

Verein weg, Betroffene an den Tisch, das ist der erste notwendige Schritt.

Alternativ: Weg mit dem Verein, Genehmigung des Stundenmaximums für jeden, gute und fachliche (Verwendungs)Kontrollen durch die Behörde. DAS wäre die einfachste und unbehindertste Variante. Jene, die mit dem Stundenmaximum nicht auskommen, Assistenzkonferenz zwischen Antragsteller, Behörden und möglichst lebenssituationsidenten Betroffenen.
Um bei diesem Zugang Neid gleich zu ersparen: Wir reden (2019) von einem Stundenmaximum von 1600, d. h. 4,38 Stunden am Tag. Ja, auch „behinderte Tage“ haben 24 Stunden, d. h. maximal rund 1/6 abdeckbar. Also, keine Angst, da geht’s nie und nicht um Luxus.
In diesem Zusammenhang sei außerdem darauf hingewiesen, das geschildeter Zirkus auch stattfand, obwohl es sich um deutlich unter den möglichen 1600 Jahresstunden handelt.

Gerne und jederzeit bin ich bereit, beim (Mit)Denken zu helfen. Weiters wäre ich höchst interessiert an weiteren Gesprächen mit den höchstausgebildeten GutachterInnen, denn ich lasse mir gerne erklären, wie ICH lebe – von nicht beeinträchtigten, faktenbefreiten Herrschaften.

BONUSpflicht: Im 21. Jahrhundert (r)echt(lich) ankommen

1) GutachterSYSTEM, ob die aktuellen GutachterInnen ins System passen, ist fraglich, dahingehend ändern, dass die Behörde GENAU das Grundspektrum an Qualifikation der Gutachter festsetzt.
2) Behörden wissen punktgenau, durch welche Qualifikation welche Begutachtungen möglich sind (z. B. eine Pädagogin fällt für die Beurteilung von technischen Hilfsmitteln studienUNwissensbedingt aus).
3) Der Betroffene gibt die Lebensbereiche an, in denen er Hilfe braucht.
4) Die Behörde teilt 2) nach den Angaben von 3) ein.
Damit ist gewährleistet, dass Unwissenheitsreklamationen wie meine eher nicht möglich sind bzw. muss der Betroffene dann sehr gut belegen.

Wie gesagt, die Bonuspflicht ist zwar einfach, im 21. Jahrhundert technisch auch leicht umzusetzen, bedarf aber natürlich dementsprechenden Willen. Es würde jedenfalls dem Problem Herr werden, dass – wie es jetzt ist – Gutachten beauftragt werden, die Oberbehörde auf die Qualität offensichtlich keinen Einfluss wahrnimmt (haben tut sie ihn ja schlussendlich immer – schließlich muss jemand ja einmal auf die Idee gekommen sein, derartiger UNQualifikation eine derartige Macht in die Hand zu drücken!).

Am 23.6.2019 gibt es „Sind wir Aktivisten?“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gut?ACHTEN!!! – Teil 9

09 Sonntag Jun 2019

Posted by Family - All inclusive in Diskriminierungsbestrebungen

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In diesem und vorletzten Teil schlage ich Formulierungen und  Denkweisen vor, die ehest dem echten Gutachterdenken nahe kommen dürften.

Als Grundlage sollte dazu dieser Artikel dienen, wovon folgende Punkte für weitere Ausführungen herangezogen werden:

  • Das unverwertbare Gutachten
    Dieser Punkt stimmt für dieses Schlechtachten sicher nicht, denn für WC-Papier-Bedarf wäre es zwar teuer, aber allemal verwertbar.
  • Das erheblich verspätete Gutachten
    Dies war auch in meinem Fall der Fall: Das Schlechtachten hätte – vorschriftsgemäß – am 31.10.2018 in der Behörde sein sollen. Nach meiner Nachfrage bei der Behörde, ging das Schlachtachten am 14.11.2018 in der Behörde ein.
  • Die Überschreitung des Gutachtenauftrags
    Zu diesem Thema sei nur der Eingriffsversuch in Familienleben erwähnt: Einen behinderten Familienvater wollte man herunterbrechen „auf den Behinderten“, nichts anderes ist passiert. Dass diese Überschreitung jedoch systematisch sein dürfte, zeigt folgendes – wörtliches Zitat – aus Jasmins Gutachten aus dem Jahr 2015: „Zudem wird aus gutachterlicher Sicht angeführt, dass Assistenzleistungen zur Wahrnehmung elterlicher Rechte und Pflichten nicht dem „Persönlichen Budget“ nach obiger Beschreibung zugeordnet werden können. Aus Sachverständigensicht zielt die Leistung „Persönliches Budget“ auf unmittelbare Assistenzleistungen der jeweiligen Person, jedoch nicht in weiterer Folge auf Assistenzleistungen für Dritte ab.“
    DAS nenne ich mal interdisziplinäre Klugscheißerei: Zwei Nicht-Juristen machen gleich eine rechtliche Beurteilung. Wenn DAS – mit den Dritten – stimmen würde, so dürfte ich mich zum Wählen nicht begleiten lassen dürfen, denn ich wähle bekanntlich nicht mich, sondern „Dritte“, obwohl ich mir Wahlinformation „über diese Dritten“ vorlesen lassen dürfte. Schräg? Nein, schlicht dumm und nicht fertiggedacht – intensiver Hirnbedarf (IHB) eben.
    Weiters zeigt folgendes Zitat, dass man meine Daten wollte, bei Jasmins Gutachtenerstellung, um für sie, Jasmin, ein Gutachten erstellen zu können: „Die von Frau Treffer in der Begutachtung zugesicherte Nachreichung von Unterlagen (Abrechnung, Aufstellung über bisherige Verwendung, bestehende Unterstützungsleistungen für den Lebensgefährten etc. ) erfolgte nicht.“
    Dies ist aus zwei Gründen – sagen wir – spannend: DSGVO lässt Grüßen – schon klar, es handelt sich um behinderte  Menschen, da ist das mit der Datenprostitution schon o. k.. Viel spannender jedoch: Die Abkürzung des Vereins IHB steht nicht etwa für „Ich habe Barrieren“ oder „Ich hasse Behinderte“, sondern für „Individueller Hilfebedarf“: Man braucht Jakobs Daten, um Jasmins INDIVIDUELLEN Bedarf festzustellen? Dabei dürfte  es sich um typisches Sozialhilfe-Denken (Gib so lange und alles was, du hast, dann kommen wir) handeln und somit mit Gleichberechtigung und dessen Förderung nichts zu tun haben. Problematisch, dass Gutachter überhaupt soweit denken und sich äußern DÜRFEN.
    Und – by the way – haben wir eine weitere Qualifikation, die sich die Behindertenbetreuer anmaßen: Lohn- und Personalverrechnung – wofür hätte man diese Daten sonst wollen und gebraucht?
  • Ungenauigkeit und Rechtsfehler
    DAS ist ein Fehler, der sich durch das ganze Gutachten zieht: Wahllos hat man Tatsachen, wie die volle Windel meiner Tochter, aufgenommen, jedoch sich nie und nicht dazu geäußert, um welchen Bedarf es eigentlich geht.
    Zudem ist das Zitat, wie in Teil 1 angeführt, etwas in LEVO nach stmk. BHG sehr ungenau, denn besagte LEVO hat immerhin vier verschiedene Dokumente…
  • Der Sachverständige wankt bei der Gutachtenerörterung
    Dies wäre sehr wahrscheinlich der Fall gewesen, hätte ich – auf neutralem Boden – die Möglichkeit gehabt und bekommen, ein paar technische, jedoch für die Begutachtung notwendige Fragen zu stellen. Dass man sich mit Texterkennnungsprozessen nicht unbedingt auskennt., wurde bereits erwähnt.
    Weiters zeugen Sätze wie „…zumindest während des Schuljahres teilweise verständlich…“ auch nicht unbedingt für gutachterliche Schwindelfreiheit.

Und was wäre nun die Lösung gewesen?
„Da es sich um einen Bedarf handelt, der einerseits nicht mit dem vom Verein IHB verwendeten Daten-Erhebungsmethoden kompatibel ist, andererseits es um elterliche und somit um Pflichten für Dritte, jedoch es gem. Verfassung um mögliche Bedarfe geht, ist eine Begutachtung aufgrund mangelnder Kenntnis der Sachverständiger in der Brücke zwischhen Recht und Behinderung nicht vornehmbar. Weiters ist – gemäß Sachverständigenpflicht – eine Objektivierbarkeit des Bedarfs aufgrund der Familienautonomie nicht zweckmäßig und wäre letzen Endes nicht verfassungskonform beurteilbar. Daher schlägt der Verein IHB entweder die Genehmigung des Jahresstundenmaximums gepaart mit guter und exakter Kontrolle der Verwendung nach Ablauf  des Zeitraums oder die Orientierung an den Zeitwerten der Statistik Austria vor.“

ALTERNATIV und richtiger hätte es auch heissen können:
„Da es sich um einen Bedarf handelt, der nicht mit dem vom Verein IHB verwendeten Daten-Erhebungsmethoden kompatibel ist, ist eine Begutachtung nicht möglich. Zudem handelt es sich um einen Bedarf, der viele Rechtsfragen berührt, dessen Beantwortung jedoch dem Gutachter nicht zustehen. Einzig kann im Sinne der Objektivität auf Zeiterfassungserhebungen hingewiesen werden, wie sie etwa die Statistik Austria bietet.“

SO oder ähnlich hätte das Ganze lauten müssen: Man hätte sich Zeit erspart, hätte die eigene Inkompetenz nicht derartig offengelegt.
Aus meiner Sicht die dummste und verschriftlichte Form haben die beiden Gutachterinnen gewählt: Sie spielen den Ball an die Behörde zurück – hätten sie sich mit oben genannten Formulierungen ersparen können. SO durften wir wieder zwei Mitarbeiterinnen kennenlernen, die garantiert nicht geeignet sind und individuellen Hausverstandsbedarf  (IHB) benötigen und ihren Job beim Verein IHB so gar nicht verstanden haben.

Gesamt wirkt das Ganze für  mich so, als ob die MitarbeiterInnen – in der Summe kennen wir  nunmehr doch vier – die ähnlich professionell agierten, keine klaren Vorgaben über  ihren Auftrag UND ihre Grenzen haben UND erfuhren. Lösungsansätze stelle ich in Teil 10 vor.

Am 16.6.2019 gibt es „Gut?ACHTEN!!! – Teil 10“

Gut?ACHTEN!!! – Teil 8

02 Sonntag Jun 2019

Posted by Family - All inclusive in Diskriminierungsbestrebungen

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Nachdem ich im November 2018 das Gutachten erhalten habe, habe ich mit einigen Punkten die Behörde konfrontiert UND auch eine Antwort bekommen, aus der folgender Teil die Grundlage des Beitrags bilden wird.

Wörtlich: „Wie Sie in Ihrem Mail richtig feststellen, sind Gutachter des Vereins IHB objektive und unabhängige Sachverständige.“

Im Nachfolgenden werde ich zwei Beispiele bringen, die nachweislich mit „objektiv“ nichts zu tun haben (dürfen). Dürfen deshalb, weil Familienleben sehr subjektiv gelebt wird und daher auch es sehr schwierig ist, objektiv zu sein, ja gar nicht sein darf.

Objektiv – laut Duden – bedeutet: „nicht von Gefühlen, Vorurteilen bestimmt; sachlich, unvoreingenommen, unparteiisch“. In anderen Worten, müssten sie daher jede Äußerung auf Daten gründen, die es im Familienleben nur sehr begrenzt gibt. Einzig denkbar wäre die Zeitverwendungsstudie der Statistik Austria: In meinem Alter verwendet man demnach 02:40 täglich für diesen Lebensbereich, sohin dürfen rund 1000 Jahresstunden gar  keine Diskussion sein, geht man von einem gleichberechtigten Zugang aus (ACHTUNG ANGEBOT: Sollte man über anderes Zahlenmaterial verfügen, immer her damit!). Hinzu komt noch jener Teil des Zugangs zu den Schulmaterialien  als barrierefreie Basis für die weitere Unterstützung (daher nicht zur eigentlichen elterlichen Unterstützungsarbeit hinzuzurechnen, da dies FÜR MICH ist) – statistisch jedoch nicht erfasst – von meinem eigenen „vaterlosen“ Bedarf gar noch nicht zu sprechen.DAS wäre dann OBJEKTIV gewesen: feststellbar und überprüfbar. Alles Andere ist sehr behindert(es Denken).

Zitat: Durch die Einschulung des ältesten Kindes im September d.J. ergebe sich laut Angaben nun ein Unterstützungsmehrbedarf im Ausmaß von 1 Stunde täglich (lt. Angaben an 365 Tagen pro Jahr, auch an den Wochenenden), um der elterlichen Pflicht der Hausaufgaben- und Lernbegleitung nachkommen zu können. Dies erscheint aus Sachverständigensicht zumindest während des Schuljahres teilweise verständlich, in den schulfreien Zeiten (z.B. Ferienzeiten) ist der Bedarf jedoch nicht nachvollziehbar.

Der Satz „Dies erscheint aus Sachverständigensicht zumindest während des Schuljahres teilweise verständlich, in den schulfreien Zeiten (z.B. Ferienzeiten) ist der Bedarf jedoch nicht nachvollziehbar.“ ist aus meiner Sicht der Präsident der Nicht-Nachvollziehbarkeit, denn man findet das – Zitat – „teilweise verständlich“.
Bemerkenswert und sehr nichtprofi ist das Wörtchen Sachverständigensicht: den Sicht ist so gar nicht objektiv, wenn man die Definition bedenkt UND versteht: Betrachtungsweise, Sehweise, Anschauungsweise

Verständlich ist ebenso gar nicht objektiv, denn die Begründung, warum es teilweise verständlich ist, fehlt unverständlicherweise komplett. Zum besseren Verständnis sei auf die Duden-Definition von verständlich hingewiesen: „sich [gut] verstehen (2a), erfassen, begreifen lassend; leicht fassbar (b)“. Dass das – um mal einen Weichspülerterminus zu verwenden – Gutachterinnen-Team nicht wirklich verstanden hat, um was es geht, habe ich zahlreiche Male nachgewiesen, dass nunmehr so offensichtlich Wertungswörter verwendet werden, ist die Zugabe.

„(lt. Angaben an 365 Tagen pro Jahr, auch an den Wochenenden)“ – da denken die Gutachterinnen aber sehr  behindert, weil – und das ist die Praxis – finden Hausübungen übers Wochenende, Leseaufgabe übers Wochenende statt. Wenn man ganz genau ist, ist diese Aussage schlicht ein Eingrriff in Familienautonomie und Elternrechte  – aber sooooo genau wollen wir ja nicht sein.
Dieses Beispiel zeigt – das sei hier nur nebensätzlich erwähnt – ein erschräckendes Bild der Gutachterinnen behindeter Menschen gegenüber: Man ist gar verwundert darüber, dass jemand 365 Tage – also das ganze Jahr – etwas braucht. Das ist insoweit auch pikant, weil man zugleich von einer Linearität von Eltern ausgeht, die es garantiert nicht gibt: Ja, vielleicht sind es am Tag 1 zwei Stunden, am Tag 2 null und am dritten Tag eine. Ja, und?

Praktisch müssten dann objektiv die Gutachterinnen noch begründen,
– WO geschrieben steht, WANN und WIEVIEL Unterstützung IN WELCHER FORM Eltern geben dürfen und sollen?
– WAS prinzipiell – außer die Behinderung – gegen eine 7-Tage-Förderung des Schülers spricht?
– WOHER sie die bisherigen Leistungen des Schülers kennen?

Nur durch diese Kenntnis wäre eine Aussage objektiv und nachvollziehbar.

Pikantes – schulisches, unbehindetes – Realitätsdetail: Wir Eltern sind sogar dazu angehalten, dass die Kinder auch am Wochenende lesen und dies  durch unsere Unterschrift zu bestätigen. Rechtlich wird demnach seitens der Schule voll und ganz dem Schulunterrichtsgesetz Rechnung getragen – unabhängig irgendwelcher Behindertenbetreuerinnenklugscheißerei.

Mir ist durchaus bewusst, dass hier schwierige „Komponenten“ zusammenkommen: Ein behindeter Mensch beantragt individuellen Bedarf, der (teils) auf seine individuellen Elternvorstellungen gründen, die wiederum auf seine individuellen Kinder gründen. Was GERADE DESHALB – weil von einem Verein, der seinen Zweck in der Feststellung des individuellen Hilfebedarfs sieht, die individuelle Hilfsbedarfermittlung nicht schaffbar ist – zu tun gewesen wäre, werde ich in Teil 9 aufzeigen.

Aber man kann nicht alles in Zahlen darstellen
Vollkommen richtig – dann wären wir bei der Individualität, die der Verein zur Feststellung des individuellen Hilfebedarfs offensichtlich selbst nicht ganz gut versteht. Zweifelsohne wäre auch möglich gewesen, den individuellen und praktischen Bedarf zu erfragen – schließlich fand die Begutachtung zu einem Zeitpunkt statt, wo das Schuljahr bereits fünf Wochen dauerte – hätte jedoch einen kooperativeren Stil bedurft.

Am 9.6.2019 gibt es „Gut?ACHTEN!!! – Teil 9“

 

 

 

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