Ja, wir wissen und haben selbst schon mehrmals festgehalten: Egal, wie viele Kinder wir hätten, die Assistenz ist für U N S und daher die Anzahl der (zugleich arbeitenden) Assistentinnen für einen von uns immer 1, weil wir auch immer 1 sind, obschon ab einer gewissen Kinderanzahl Teilung ganz praktisch wäre…;-)
Unabhängig davon, beeinflusst aus unserer Sicht die Verfügbarkeit von Assistenz die Kinderanzahl: wäre dieses Menschenrecht noch gar nicht umgesetzt, es einige andere Dinge auch nicht gäbe oder verunmöglichen würde und daher sehr wahrscheinlich kein Kind am Besten, ein Kind vermmutlich noch irgendwie, wir sagen es bewusst, SCHAFFBAR wäre.
Da denken wir z. B. daran, dass mit mehreren Kindern das ÜBERBLICKEN, nicht die darauf fussenden Entscheidungen, ein Thema ist.
Weiters hätten wir vermutlich unter größtem Energieaufwand die Ermöglichung unserer Unterstützungspflicht als Eltern beim Schulbesuch ziemlich uncool handhaben können.
Ein weiteres Thema sind „Ordnungssysteme“: EIN Kind macht weniger Unordnung als drei. Und bei der Unordnunng gibt es auch jene Unordnung, die so gar nicht barrierefrei ist: Man denke an Puzzlebauen als blinder oder sehbehindeter Mensch: Zwar als Beschäftigungstherapie geeignet, aber für nichts mehr.
Der „Großraum Mobilität“ unterscheidet sich ebenfalls jedenfalls, wenn die Kinder eine gewisse Altersnähe haben: Ein Kind ist zu einer Geburtstagsfeier zu bringen, ein weiteres zum – sagen wir – Arzt zu begleiten. Natürlich kann man auch durch EIN Kind diese Wege haben, diese Wege sumieren, eher multiplizieren, sich bei mehreren Kindern sehr wahrscheinlich.
Und der Champion der Beispiele: Spielplatz: Ein Kind macht gleichzeitig immer eine Sache, weil es eben nur eines ist. Zwei oder drei Kinder machen doch seeeehr selten, nicht zuletzt altersunterschiedsbedingt, das gleiche. Ja, und da wären wir wieder beim Überblick(en).
Und wie tun da andere?
DAS würde uns auch interessieren.
Um sinnvolle Vergleiche ziehen zu können, wären u. A. relevant:
1) Kinderanzahl (Ist sie größer als 1?)
2) Wenn 1) zutrifft, wie groß ist der Altersunterschied: Sind die Kinder z. B. 3, 14 und 19, so wird Spielplatz, Lego u. Ä. für die beiden älteren (momentan) ausfallen…
3) Der Wohnort: Wir wissen aus eigener Kindheit, dass es „am Land“ anders läuft.
Dass es für die Unterstützungsnotwendigkeit auch nicht mit der Kinderanzahl unbedingt zusammenhängen muss und die Unterstützungsnotwendigkeit dennnoch besteht, ist hier auch sehr gut nachzuhören: Der Bedarf ist sehr ähnlich, die benötigte Zeit in vielen Bereichen mit ziemlicher Sicherheit nicht.
Am 6.10.2019 gibt es „Inklusion(skampf) als Beschäftigungstherapie“