Aktuell, März 2020, spricht alles über und lebt alles nach Corona.

Auch wir, d. h. vier Kinder, Jasmin und Jakob, im Fachmund auch „Familie“ genannt.

Und genau diese voll inklusive Situation – weil es uns wirklich alle betrifft, werden wir aus verschiedenen Aspekten dokumentieren: Wie stark das aktuelle System der so genannten „Behindertenhilfe“ in dieser Zeit ist bis hin zu personal(planungs)technischen Fragestellungen.

Starten tun wir mit der so genannten Antragstellung: Man stellt einen Antrag auf eine Leistung gemäß dem steiermärkischen Behindertengesetz – ein voll und ganz nachvollziehbarer Weg: Ohne Antrag kein Verwaltungshandeln (möglich).

Weiters ist im Bereich des persönlichen Budgets ein so genannter Selbsteinschätzungsbogen notwendig: Man gibt an, was man plant und wofür man (dabei) Hife/Assistenz benötigt. Ebenfalls nachvollziehbar – im Normalfall.

Kurios dabei: Man stellt einen Antrag für die Zukunft, was man in der Gegenwart und näheren Zukunnft plant zu tun, was man in der Vergangenheit sehen wird, ob diese Einschätzung realistisch war. Anders und philosophischer: In der Gegenwart liegt der zukünftige Bedarf aus Gedanken der Vergangenheit.

Dass da jedoch nicht zu viel Selbstbestimmung herauskommt, gibt es GutachterInnen, die dir deinen Bedarf kleinreden, nicht anerkennen etc.

Und exakt dieses Stundenrechnen ist nunmehr mehr als sinnbefreit: Weil nix so ist, wie geplant, für niemanden.

Zeitgleich ändert sich in vielen Bereichen Bedarf: So ist der „Digitalbedarf“, der, wie berichtet, von den Gutachterinnen, bereits 2018 NICHT verstanden wurde, nun das Um und Auf, weil (Vor)Lesen großes Thema ist.

Zusammfassend lässt sich festhalten:

  • Gut, dass die Steiermark seit Jahrzehnten den Rechts- und nicht den Richtlinenweg geht.
  • Unbrauchbar, dass Assistenz viel zu lange „erahnt“ werden muss.
  • Sinnlos sind mehr denn je nicht betroffene GutachterInnen, deren einzige Aufgabe in der Gleichberechtigungssubtraktion besteht.

Kurioses Detail am Rande: In der Kleinen Zeitung vom 25.3.2020 steht wörtlich:
13.30 Uhr: Anträge auf Mindestsicherung und andere soziale Hilfen können nun elektronisch oder telefonisch eingebracht werden – es kommt zu  vereinfachten Verfahren bei steirischen Behörden. Seit 16. März ist der Parteienverkehr im Amt der Landesregierung und in den Bezirkshauptmannschaften wegen der Coronavirus-Gefahr vorübergehend eingestellt. „Um alle Menschen, die dringend soziale Unterstützung brauchen, weiter optimal unterstützen zu können, führen wir in der Sozialabteilung ein vereinfachtes Verfahren ein. Bürgerinnen und Bürger können Anträge elektronisch, per Mail oder ausnahmsweise auch mündlich per Telefon an die zuständige Gemeinden, die Bezirkshauptmannschaften, dem Magistrat Graz oder bei der Landesregierung einbringen“, erläutert Soziallandesrätin Doris Kampus. „Somit ist die soziale Basisabsicherung in der Steiermark für Tausende Menschen auch weiterhin sichergestellt.“

WAS dies für den bisherigen Weg der Ungleichbehandlungsauftragsarbeiten heisst, weiß man zur Zeit noch nicht.

Am 5.4.2020 gibt es „Corona und wir – Teil 2“