Dieser Beitrag ist dem „Bedarf“ gewidmet.
Wir haben in Teil 1 bereits über die skurrile Situation generell berichtet: Z. B. stelle ich am 1.10.2018 einen Antrag über den Bedarf für den 1.9.2019.
Geht nicht, werden Sie sagen. Und Sie haben Recht!a
Und die aktuelle Corona-Situation führt dazu, dass man möglicherweise angegebenen Bedarf gar nicht, jedoch nicht angegebenen Bedarf (verstärkt) hat.
Beispiel aus unserem momentanen Alltag:
- Spielplatz = Vorlesen
- Einkaufen = Reinigung
- Shoppen = Assistenz bei nicht barrierefreien Online-Angeboten
Und letzte reicht nicht nur bis ins Shoppen, sondern auch in Bereiche des „Lernens zu Hause“.
Am 12.4.2020 gibt es „Corona und wir – Teil 3“