Wir versuchen prinzipiell, Assistenz sehr punktuell und gestrafft einzusetzen, weil

  1. es so am kostengünstigsten ist und
  2. – ob Sie es wahr haben möchten oder nicht – auch wir sind über assistenzunpräsente Zeiten sehr froh.

Soweit die Theorie, wären da nicht Babys {gewesen), die gestillt werden woll(t)en.

Da fallen dann oben genannte Überlegungen komplett aus, denn Kind isst, wann, wielange und wie oft es will.

Daher kann es schon mal passieren, dass aus zwei geplanten Stunden vier werden, wovon einige Zeit die Assistentin dabeisitzt und in die Luft schaut.

Die Moral dieser Geschichte

Dieses Beispiel zeigt, wie

  • praxis – un – orientiert eine Jahresstundenvorhersage, um nicht zu sagen -schätzung im Falle von Elternschaft ist,
  • wie wichtig es ist, die Personalkompetenz ausschließlich beim Betroffenen zu halten und
  • wie wichtig es ist, flexible Assistentinnen zu haben.

Zur Personalkompetenz ist noch zu sagen: Wäre diese über eine Trägerorganisation, müsste zumindest Tage vorher genaue Zeit ausgemacht werden. Dieses Beispiel zeigt die Unmöglichkeit dieser Vorgabe.

Muss stillen sein?

Um auch dieses Mal die beliebte Frage bei und für behinderten Menschen, ob das den sein müsse, nicht zu vergessen:

Im gesamten Rechtsinformationssystem konnten wir zu den Begriffen „stillen Baby“ nichts finden, daher gehen wir von einem derartig grundlegenden Recht aus, dass dies nicht speziell geregelt ist.

Wollte man dennoch einen Paragraphen finden, würde sich ABGB § 138 (Kindeswohl, Abs. 1) anbieten,

Zusätzlich empfiehlt die WHO, mindestens zwei Jahre zu stillen.

Am 4.4.2021 gibt es „SO schnell kann’s gehen“.