Immer wieder kommt direkt oder indirekt, dass Assistenz zur Verwöhnung unserer führen würde.
Wie das kommt?
Weil wir, als Familie, DURCH Assistenz ein weitgehend unbehinderten, ja gleichberechtigtes Leben führen und somit das Denken „Diese armen Kinder“ keine Grundlage hat.
Das „Verwöhnen“ ist demnach eine Verwechslung mit „gleichberechtigt“, „alltagstauglich“ oder „normal“.
Konkreter: Dass etwas (für die Kinder) nicht geht, ist der letzte Weg. WIR, Eltern, organisieren es SO, dass es FÜR unsere Kinder ziemlich normal abläuft.
Das dürfte man übrigens auch unter Art 1 im Bundesverfassungsgesetz zu den Kinderrechten verstehen. Und wenn es die Verfassung so sieht, können wir nicht ganz falsch liegen.
Dazu praktische Beispiele/Fragen:
- Ist es die Aufgabe der Kinder, sich Gedanken zu machen, wie die Eltern am Spielplatz die Aufsicht machen ODER wollen sie, die Kinder, einfach spielen?
- Ist es die Aufgabe der Kinder, sich zu überlegen, wie die Hausaufgabenkontrolle erfolgt oder wäre den Kinder möglicherweise sogar lieber, wenn diese, die Hausaufgabenkontrolle, nicht funktionierte?
- Ist es die Aufgabe der Kinder, für die Postlektüre zuständig zu sein, weil die Eltern (sich) das nicht organisieren?
Wenn SIE diese Fragen (eher) mit NEIN beantworten, sind Sie dem Assistenz-Verständnis wieder ein Schrittchen weiter. Gratulation!
Sollten Sie dennnoch zögern, folgenden Abschlussgedanken: Definitionsgemäß setzt „verwöhnen“ Fürsorge voraus, was gesetzesgemäß nicht die Aufgabe ist.
Am 1.8.21 gibt es „Alle guten Regeln helfen zwei Mal“