• Ins Hirn gehört
  • JETZT ist schon wieder was passiert
  • Über diese Website
  • Wir in den Medien

Blinde Mutter, sehbehindeter Vater – jo geht denn das?

~ Realität ohne Wenn und Aber

Blinde Mutter, sehbehindeter Vater – jo geht denn das?

Kategorien-Archiv: Diskriminierungsbestrebungen

Gut?ACHTEN!!! – Teil 6

19 Sonntag Mai 2019

Posted by Family - All inclusive in Diskriminierungsbestrebungen

≈ 2 Kommentare

Zitat: In der Wohnung befindet sich auch seine ca. 2-jährige Tochter, welche sich anfangs in einem anderen Raum befindet, bis Herr Mag. Putz zu sich holt. Sie hat laut Angaben eine volle Windel.

Das wird der kürzeste Beitrag, versprochen! Denn mich würde nur interessieren, was die volle Windel mit dem übrigen Gutachter-Gespräch und  -zweck zu tun hat.

Am 26.5.2019 gibt es „Gut?ACHTEN!!! – Teil 7“

Gut?ACHTEN!!! – Teil 5

05 Sonntag Mai 2019

Posted by Family - All inclusive in Diskriminierungsbestrebungen

≈ Ein Kommentar

Zitat: „Etwa nach einer Stunde der Begutachtung beginnt Herr Mag. Putz immer wieder nach hinten zu einer auf der Wand angebrachten Uhr zu blicken…“

Ja, das tat er tatsächlich,  der Magister, denn sowohl telefonische Auskünfte der Behörde, als auch beim Verein selbst, ergaben eine Begutachtungsdauer einer Stunde. DANACH habe ich mich als Vater auch gerichtet und meine weiteren Pflichten eingeteilt.

Ja, ich weiß, man glaubt, dass „die Behinderten“ eh Zeit haben, aber dem ist eben nicht immer so. Außerdem war MIR nach dieser Stunde klar: Das Katz-Maus-Spiel soll ein Ende finden.

Was MICH daran interessiert hätte?
Was hat diese Zeitspanne Magisches an sich, dass es Erwähnung findet, im Gutachten, äh Schriftstück?

Wörtlich heisst es zudem: „Später geht Herr Mag. Putz nach Erinnerung durch die
Sachverständigen zielgerichtet zu dem am Boden befindlichen Teil, hebt dieses
zielsicher auf und legt es auf die Küchenablage.“

Ich werde das Gefühl nicht los, dass dieses und das obige Zitat dazu dienen hätte sollen, Sehbehinderung zu beschreiben. Auch das hätten die beiden Schlechtachterinnen und Nicht-Medizinerinnen durch eine Google-Recherche ziemlich leicht abdecken können: Bei Sehbehinderung geht es oft und viel um Kontrast, Größe, Entfernung und dem Zusammenspiel dieser Elemente. Hinzukommt noch „autovervollständigendes Weltwissen“.

Apropos: In der großen weiten Welt dauert die Ausbildung zum Augenarzt 6 Jahre. In der Steiermark machen das offensichtlich Psychologen und Pädagogen nebenbei mit.

Die beiden oben genannten – wörtlichen – Zitate erwecken für mich eher den Eindruck, als hätte man den so genannten LPF-Bedarf überprüfen wollen. Sollte dem so sein, so hätte das – dem schulischen Kontext entnommen – einen Namen: Themenverfehlung, die in einem späteren Beitrag noch genauer Thema sein wird.
Kurioses Detail am Rande: Von ca. 10jährgen Schülern verlangt man dessen Vermeidung – von erwachsenen Fachleuten nicht?

Wie es schneller hätte gehen können?
Hätten die beiden Gutachterinnen nur annähernd ein Wissen in den besprochenen Gebieten mitgebracht, wäre eine zielführendere und somit schnellere Gesprächsart möglich gewesen. Böse könnte man sagen: Da sie eigentlich nicht wussten, was sie fragen sollten, haben sie vermutlich – verständlicberweise – nach Anhaltspunkten gesucht, die sie annähernd verstehen – und nicht zuletzt wollte ich sie von DIESER Qual befreien.

Am 12.5.2019 gibt es „LIGRETTO – Wenn Schnelligkeit die Regel ist“

Gut?ACHTEN!!! – Teil 4

28 Sonntag Apr 2019

Posted by Family - All inclusive in Diskriminierungsbestrebungen

≈ Hinterlasse einen Kommentar

Zitat: „Aufgrund seiner Hemiparese / Spastik könne Herr Mag. Putz lt. seinen Angaben ein Texterkennungsgerät nicht ohne Hilfe bedienen.“

Abgesehen davon, dass sie – wieder einmal – nicht wussten, wovon sie sprachen, die beiden Gutachterinnen, hätte ich gerne gewusst, was ein Texterkennungsgerät ist.

Auch hier wieder: Technik, do kemma uns nix aus, gö?

Weiters dokumentiert dieses Beispiel, dass die Gutachterinnen ihr eigenes Schriftstück nicht sehr kohärent gestalteten: Texterkennungssoftware, Texterkennungsgerät – was jetzt?

Eine diesbezügliche Google-Recherche legt die Verwendung der so genannten Orcam nahe. Verwende ich jedoch nicht und werde ich auch nie und nicht.

Ja, zugegeben, klingt alles total intelligent, ist nur vollkommen falsch und hat mit meiner Lebensrealität nichts zu tun.

Ich wollte es genauer wissen und habe in der Facebook-Gruppe der „Grazer Mamas“, einer Gruppe mit über 10.000 Mitgliedern und verschiedenem Bildungsbiographien, nachgefragt, was diese unter einem Texterkennungsgerät verstehen. Dort konnte man mir es nicht beantworten. DAS kann ich auch gut verstehen, denn der Satz ohne weiteren Kontext macht schlicht keinen Sinn, nicht eimal in einem IHB-Gutachten.

Wenn wir weiters davon ausgehen, dass die Entscheidungsträger in Ämtern Menschen wie du und ich und keine Experten – denn sonst würden sie die Gutachter ja nicht brauchen – sind, so ergibt sich das Problem, dass ein Nicht-Experte (=Amt) aufgrund eines Zwar-Experten-aber-doch-Nicht-Experten (=zwei Gutachterinnen in diesem Fall) eine Entscheidung trifft, die er begründen sollte können oder zumindest aufschlussreich begründen muss können, warum er den gutachterlichen Ausführungen Glauben schenkt.

Da kann was nicht zusammengehen.

Lösungsvorschläge zu dieser Problematik bringe ich im Teil 10 dieser Serie – also Geduld…;-)

Am 5.5.2019 gibt es „Gut?ACHTEN!!! – Teil 5“

Gut?ACHTEN!!! – Teil 3

14 Sonntag Apr 2019

Posted by Family - All inclusive in Diskriminierungsbestrebungen

≈ Hinterlasse einen Kommentar

Zitat: Bis zur Einschulung seines Sohnes im September d.J. sei Herr Mag. Putz….

Ein an und für sich harmloser Satz mit ZWEI Fehler in der deutschen Sprache.

Mit „d.J.“ wollte  man vermutlich dem Schriftstück wenigstens sprachliche Intelligenz verpassen, leider ist das auch daneben gegangen: Aus dem Zusammenhang wollte man mit„d.J.“ „dieses Jahres“ ausdrücken, dann wäre  korrekt gewesen: „d. J.“.

Aber  vermutlich gibt es einen Landes-IHB-Duden, an den sich wiederum alle halten.

Weiters fehlt aus meiner Sicht ein Beistrich im Satz, der korrekt – inkl. oben genannter Abkürzungskorrektur – heissen müsste: Bis zur Einschulung seines Sohnes im September d. J., sei Herr Mag. Putz…

Also, fassen wir zusammen: Neben den inhaltlichen Mängeln, kommt noch Unkenntnis in Interpunktion (des is des mit die Beistrich und sou) hinzu.

Böse Zungen könnten nun sagen, dass das Erbsenzählerei meinerseits ist. Vor dem Hintergrund, dass es sich um bezahlte Lebensentscheidungsgrundlagen für eine Behörde handelt, ist korrekte Orthographie nicht sooooo eine hohe Erwartung.

Am 21.4.2019 gibt es „Wenn Ostern drei Wochen dauert“

 

Gut?ACHTEN!!! – Teil 2

31 Sonntag Mrz 2019

Posted by Family - All inclusive in Diskriminierungsbestrebungen

≈ Hinterlasse einen Kommentar

In Fortsetzung zu Teil 1, bringe ich ein weiteres Beispiel.

Wörtlich: „Aufgrund der Sehbehinderung verwende Herr Mag. Putz im Alltag die
Texterkennungssoftware OCR.“

Dieser  Satz demonstriert, dass die beiden Gutachterinnen weder fachlich wissen, wovon sie reden, noch, WAS ich da verwende.

NICHT die Texterkennungssoftware heisst OCR, sondern steht OCR für „Optical Character Recognation“, was so viel wie Texterkennung bedeutet.

Diese offensichtliche Bildungslücke hätte  Wikipedia problemlos geschlossen, hätte  jedoch natürlich ein Hinterfragen des eigenen UNWissensstandes bedurft.

Folgender Satz wäre inhaltlich ungefähr gleich korrekt: Der Mann kauft sich das Auto car in Farbe red.

Am 7.4.2019 gibt es „Assistenz als ErziehungsWERKZEUG“

 

 

 

 

 

Gut?ACHTEN!!! – Teil 1

24 Sonntag Mrz 2019

Posted by Family - All inclusive in Diskriminierungsbestrebungen

≈ Ein Kommentar

Wir haben immer wieder  von GutachterInnen berichtet, die effektiv darüber entscheiden, welche Leistungen behinderte Menschen (nicht) brauchen. Ja, wir wissen diese Aussage, ist unpräzis, weil die Beweiswürdigung bei der Behörde liegt und blablablablabla. Die Erfahrungen zeigen ein anderes Bild.

Daher werde ich, Jakob, anhand meines Gutachtens aus dem Oktober 2018 aufzeigen, was da drinnen steht, was nachweislich schlicht falsch, oder auch richtig ist.

Um die Materie nicht zu trocken zu gestalten, drehe ich es um, indem ich wörtliche Zitate aus dem Gutachten bringe und darauf aufbauend Erklärungen liefere.

Wörtlich: „Da sich der erhobene Unterstützungsbedarf ausschließlich durch Belange, die in Zusammenhang mit der Elternschaft stehen, ergibt und dies in der geltenden LEVO nach Stmk. BHG nicht angeführt ist, kann derzeit keine Empfehlung von Seiten des iHB-Sachverständigendienstes erfolgen. Es obliegt der Würdigung der Behörde, ob die Leistung „Persönliches Budget“ zuerkannt wird..“

Dabei handelt es sich noch um den richtigeren Teil, aber beginnen wir von hinten:

  • „Es obliegt der Würdigung der Behörde, ob die Leistung „Persönliches Budget“ zuerkannt wird.“
    Dies ist nicht sehr verwunderlich, DAS sollte es immer tun: Anhang der sogenannten Beweiswürdigunng, IST es IMMER die Aufgabe der Behörde, dass im konkreten Fall man so tut, als handle es sich um die Heilige Schrift bei den Gutachten, ist ein Missverständnis der  Gutachter UND Behörde.
  • „Da sich der erhobene Unterstützungsbedarf ausschließlich durch Belange, die in Zusammenhang mit der Elternschaft steheen, ergibt und dies in der geltenden LEVO nach Stmk. BHG nicht angeführt ist, kann derzeit keine Empfehlung von Seiten des IHB-Sachverständigendienstes erfolgen.“
    WEIL es um Elternschaft geht, sei das Gesetz nicht zuständig? Durch diese Überlegung beweisen die Gutachterinnen eine leider mangelhafte Textverständnis-Kompetenz, denn im verwendeten Material, das zur  Gutachtenerstellung herangezogen wurde, wurde auch ein Mail vom 17.7.2018 von mir an die Oberbehörde, in dem ich exakt diese Frage der Elternschaft stelle, erwähnt. Aus dem besagtem Mail heisst es, dass auch Elternschaft ein Thema sein kann, das zur Bemessung dient.
    Weiters nicht minder verwunderlich, dass die Abstraktionsfähigkeit schon so bald zu Ende ist, denn man könnte auch, und das würde dem Behinderten-Schachtel-Denken sicher nahe kommen, Elternschaft in die Teile Mobilität, Einkaufen, Teilhabe, Haushalt etc. zerlegen. Wie gesagt, DAS wäre dann aber schon sehr intelligent, jedoch zumindest einer der beiden Gutachterinnen zumutbar, die angegeben hat im Gespräch, selbst zwei erwachsene Kinder zu haben. Trotz erwachsener Kinder, glaube ich nicht, dass sich der Begriff, Sinn und Zweck von Elternschaft geändert hat. Auch ist mir keine rechtliche Quelle bekannt, die besagt, dass ein behindeter  Mensch in einem gewissen Bereich ein „Maximum“ an Unterstützungsbedarf haben darf, in einem anderem Bereich keinen. Diese Bewertung stünde Art. 7, Abs. 1 B-VG wohl eher dagegen.

Am 31.3.2019 gibt es „Gut?ACHTEN!!! – Teil 2“

 

 

WANN sind eure Rechte endlich mal erfüllt?

22 Sonntag Apr 2018

Posted by Family - All inclusive in Diskriminierungsbestrebungen, Elternpflichten, Familienautonomie, G(r)a(n)z normale Kindheit, Leben mit behinderten Eltern

≈ Hinterlasse einen Kommentar

Eine solche oder ähnliche Frage könnte man sich glatt stellen, wenn man unsere Artikel so liest: Immer geht’s um Rechte, wenig um Pflichten. Irgendwann muss ja mal genug sein.

Die Antworten sind ganz einfach: Um Pflichten erfüllen zu können, braucht’s Rechte, die dafür sorgen, dass die Pflichten überhaupt erfüllt werden können. Ein Beispiel: Unsere Pflicht als Elternteil ist die Unterstützung bei allen Angelegenheiten unserer Kinder. Hätten wir z. B. jedoch keine Assistenz, könnten wir das KinderRECHT der Entfaltung, der Schulpflicht und und und nicht erfüllen.

Wann’s mal genug ist? Das hängt einzig und allein vom Bedarf, ausgehend vom Kind, ab. Wir können nicht prophetisch sagen, ob eines oder alle unserer Kinder schwache oder gute Schüler sind. Im ersten Fall werden wir sie bestmöglich unterstützen UND haben dadurch möglicherweise einen anderen Assistenzbedarf DADURCH…

Am 29.4.2018 gibt es „Andere Interessen -veränderte Organisation“

Wenn mangelnde Barrierefreiheit nicht behinderte Kinder diskriminiert

29 Sonntag Okt 2017

Posted by Family - All inclusive in Diskriminierungsbestrebungen, Leben mit behinderten Eltern

≈ Ein Kommentar

Folgendes Beispiel soll illustrieren

  • was passieren würde, wenn wir keine Assistenz hätten und
  • wie leicht es geht, die Kindesentwicklung durch Nicht-Barrierefreiheit negativ zu beeinflussen, AUCH, wenn die Kinder nicht behindert sind.

Es war das Wochenende um den 30.9.2017. Da hatte die so genannte Regenbogenwelt (www.regenbogenwelt.at) Tag der offenen Tür.

Einerseits haben wir davon schon viel gehört, andererseits wollten wir das 10jährige Bestehen mitfeiern.

Zudem waren wir sehr angetan vom Sager „Die gesamte Anlage –  auch unsere Bowlingbahnen – ist barrierefrei.“ auf der Homepage.

Doch, dass das mit der Barrierefreiheit nicht ganz stimmte, stellte sich sehr bald heraus, als leider die Einladung zum Tag der offenen Tür ausschließlich als Bild auf der Facebook-Seite zu finden war.

Nachdem ich, Jasmin, das kundtat, bekam ich das Ganze als Text.

Mehrere Moralien aus dieser Geschichte;-):

  • Mangelnde Barrierefreiheit führt dazu, dass wir von Information ausgeschlossen sind, somit auch eine wesentliche Teilhabemöglichkeit für uns als Eltern, für unsere Kindern, ja für uns als Familie verloren geht.
  • „Barrierefreiheit“ = Rollstuhl.
    Nicht falsch verstehen: Finden wir gut, dass daran gedacht wird! Schließlich ist das ja für jeden Kinderwagen-Besitzer ein Thema. Aber dieser Punkt alleine ist eben zu wenig. Zumal die digitale Barrierefreiheit REINE Ignoranz und Nicht-Denken ist, denn am Computer werden die Dinge sowieso geschrieben. Sobald sie jedoch gestyled werden, werden sie meist barrierereich. Also, einfach die Grundversion zusätzlich zur Verfügung stellen.

PS: Am 5.10.2017 gibt es „„Ah, die Kinder …. die Assistentin““

 

 

Neuere Beiträge →

Archiv

  • Mai 2022
  • April 2022
  • März 2022
  • Februar 2022
  • Januar 2022
  • Dezember 2021
  • November 2021
  • Oktober 2021
  • September 2021
  • August 2021
  • Juli 2021
  • Juni 2021
  • Mai 2021
  • April 2021
  • März 2021
  • Februar 2021
  • Januar 2021
  • Dezember 2020
  • November 2020
  • Oktober 2020
  • September 2020
  • August 2020
  • Juli 2020
  • Juni 2020
  • Mai 2020
  • April 2020
  • März 2020
  • Februar 2020
  • Januar 2020
  • Dezember 2019
  • November 2019
  • Oktober 2019
  • September 2019
  • August 2019
  • Juli 2019
  • Juni 2019
  • Mai 2019
  • April 2019
  • März 2019
  • Februar 2019
  • Januar 2019
  • Dezember 2018
  • November 2018
  • Oktober 2018
  • September 2018
  • August 2018
  • Juli 2018
  • Juni 2018
  • Mai 2018
  • April 2018
  • März 2018
  • Februar 2018
  • Januar 2018
  • Dezember 2017
  • November 2017
  • Oktober 2017
  • September 2017
  • August 2017
  • Juli 2017
  • Juni 2017
  • Mai 2017
  • April 2017
  • März 2017
  • Februar 2017
  • Januar 2017
  • Dezember 2016
  • November 2016
  • September 2016

Gib deine E-Mail-Adresse an, um diesen Blog zu abonnieren und Benachrichtigungen über neue Beiträge via E-Mail zu erhalten.

Schließe dich 18 anderen Followern an

Kategorien

  • 1+1=2
  • A sou normala Tog
  • Allgemein
  • Assistenzposition
  • Aus wievielen Teilen besteht…
  • Corona und wir
  • Diskriminierungsbestrebungen
  • Ehrlich?! -> Inklusion?!
  • Elternpflichten
  • Fade Barrierefreiheit
  • Familienautonomie
  • Flexibilität
  • G(r)a(n)z normale Kindheit
  • Kinderspiel
  • Leben mit behinderten Eltern
  • Mehr als ein Kind
  • Schule
  • Sind unsere Kinder…?
Follow Blinde Mutter, sehbehindeter Vater – jo geht denn das? on WordPress.com

Bloggen auf WordPress.com.

  • Abonnieren Abonniert
    • Blinde Mutter, sehbehindeter Vater - jo geht denn das?
    • Du hast bereits ein WordPress.com-Konto? Melde dich jetzt an.
    • Blinde Mutter, sehbehindeter Vater - jo geht denn das?
    • Anpassen
    • Abonnieren Abonniert
    • Registrieren
    • Anmelden
    • Melde diesen Inhalt
    • Website im Reader anzeigen
    • Abonnements verwalten
    • Diese Leiste einklappen